Beitragsordnung des Mieterschutzbundes Berlin e.V.

  1. Bei Aufnahme entrichtet das Mitglied eine Aufnahmegebühr und den Beitrag für mindestens 12 Monate. Die weiteren Jahresbeiträge sind vorschussweise und innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der vorangegangenen 12 Monatsbeiträge zu zahlen, ohne daß es einer besonderen Aufforderung bedarf.
  2. Die Aufnahmegebühr beträgt 5,– Euro.
  3. a) Der Beitrag für 12 Monate beträgt 48,– Euro. Bei Mietergemeinschaften ab 5 Mitgliedern und bei Mitgliedern, deren monatliche Bruttoeinkünfte nicht über 770,– Euro liegen, ermäßigt sich der Beitrag auf 36,– Euro. Im Falle der Inanspruchnahme der Beitragsermäßigung sind die Einkünfte jährlich unaufgefordert durch Vorlage einer Einkommensbestätigung nachzuweisen.
    b) Der Beitrag für eine gesondert abzuschließende Mietrechtsschutzversicherung beträgt 39,– Euro für 12 Monate.
  4. Besondere Leistungen des Vereins (z.B. Schriftverkehr, Ortsbesichtigungen u.a.) sind gesondert zu vergüten.
    a) 30,– Euro bis 50,– Euro je nach Zeitaufwand für Ortsbesichtigungen, die der Verein im Auftrag des Mitglieds durchführt,
    b) 8,– Euro pro Brief, den der Verein im Auftrag des Mitglieds schreibt, sowie für die schriftliche Beantwortung von Mitgliederanfragen,
    c) 2,– Euro pro Mahnung,
    d) Gebühr für Anfrage beim Einwohnermeldeamt – EMA – und Rücklastschrift bei Beitragszahlung im Wege der Bankeinzugsermächtigung werden in jeweiliger Höhe weiterberechnet.
  5. Zur Vereinfachung der Beitragsbuchhaltung sollte das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilen.
  6. Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen aussprechen.
(Aktualisiert auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Mieterschutzbundes Berlin e.V. am 22. April 2002)
   
  Mietrecht-Hotline
0900 - 1 82 92 40
1,69 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mo-Fr 12-14h

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