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Berliner Heizspiegel Heizkosten sind als "warme" Betriebskosten gemäß der Heizkostenverordnung grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnen. Darum gilt: Prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechung! Sie können die Höhe der abzurechnenden Heizkosten durch Ihr verbrauchsorientiertes Verhalten entscheidend korrigieren. Erste Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Heizkostenabrechnung bietet der im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellte Berliner Heizspiegel. Einerseits bietet der Berliner Heizspiegel durch die Einordnungsmöglichkeit in sieben sogenannte Heizenergieklassen eine erste Orientierung über die Heizenergieeffizienz eines Wohngebäudes mit Zentralheizung. Andererseits soll den Mietern die Möglichkeit gegeben werden, aufgrund des Abgleichs der gebäudebezogenen Daten mit dem zu ermittelnden Energieverbrauchskennwert ihrer Wohnung zu ersehen, ob ein über- oder unterdurchschnittliches Heizverhalten vorliegt. Beachte: Der Berliner Heizpiegel entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit und begründet keinen Rechtsanspruch auf Einhaltung der ermittelten Heizklassen. Informationen zum Berliner Heizspiegel finden Sie unter http://www.heizspiegel-berlin.de. Lesen Sie zur Heizkostenprüfung unsere weitergehenden Informationen auf Infoblatt Nr. 31 zum Thema "Die Heizkostenabrechnung". |
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Mietrecht-Hotline 0900 - 1 82 92 40 1,69 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mo-Fr 12-14h |
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