Erfassung des Wärmeverbrauchs durch Heizkostenverteiler

Die 1981 in Kraft getretene Heizkostenverordnung hat den sparsamen Umgang mit Energie bei Heizung und Warmwasser zum Ziel. Sie schreibt zwingend eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vor. Darüber hinaus verpflichtet Sie den Vermieter in einem Mehrfamilienhaus, Erfassungsgeräte zur individuellen Verbrauchserfassung  zu installieren, um die entstandenen Kosten für Heizung und Warmwasser, verbrauchsorientiert auf die Nutzer zu verteilen.

Und so stellt sich die Frage, wie ermittelt der Vermieter den individuellen Verbrauchsanteil an Heizkosten für jeden einzelnen Nutzer im Mietshaus ...

Die gebräuchlichste Meßmethode für die Erfassung der Wärmeabgabe eines einzelnen Heizungkörpers stellt der verbrauchserfassende Heizkostenverteiler dar.  Alle Geräteausführungen beruhen auf dem gemeinsamen Prinzip der Erfassung des Wärmeverbrauchs entsprechend der Messung einer oder mehrerer Temperaturen.

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip

Eine kostengünstige Methode sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (HKVV).

Verdunstungsheizkostenverteiler bestehen im wesentlichen aus drei Elementen:
"dem Gehäuse
"einem mit Messflüssigkeit (Methylbenzoat oder 1-Hexanol) befüllten Glasröhrchen
"einer Skala, die den Verbrauch am Heizkörper anzeigt
Das Messröhrchen besitzt am oberen Ende eine Öffnung. Wird der Heizkörper warm, erwärmt sich auch die Messflüssigkeit im Heizkostenverteiler.  In Abhängigkeit von der am Montageort auftretenden mittleren Temperatur des Heizkörpers verdunstet die sich in der Ampulle befindliche spezielle Meßflüssigkeit. Der absinkende Flüssigkeitspegel ist damit das Maß für den Wärmeverbrauch am Heizkörper.
Auf dem Heizkostenverteiler linksseitig eingeprägt befindet sich die Einheitsskale, die hilfsweise bei Abrechnungen benutzt wird, wenn keine Verbrauchsskale angebracht ist. Die Einzeigenwerte nach Einheitsskale werden vor Übernahme in die Heizkostenabrechnung auf die Verbrauchswerte umgerechnet.
Rechtsseitig ist die Verbrauchsskale zu finden. Die Einteilung dieser Verbrauchsskale berücksichtigt u.a. den Typ, die Bauart, die Größe und die Leistung des Heizkörpers. Die Werte der Verbrauchsskale werden direkt in die Abrechnung übernommen.

Eine genaue Ablesung der Heizkostenverteiler nach Verdunstungsprinzip ist nur unter Herausnahme der Ampulle möglich. Abgelesen werden sollte zur Vermeidung der optischen Täuschung in Augenhöhe.

Die letztlich für die Berechnung der Wärmeabgabemenge entscheidende Leistung des  Heizkörpers ist abhängig davon, ob es sich um einen Glieder- oder Plattenheizkörper handelt. Bei einem Gliederheizkörper bestimmt sich die Heizleistung nach der Anzahl der Glieder, der Bauhöhe, der Bautiefe und der Gliederlänge. Bei einem Plattenheizkörper richtet sich die Heizleistung nach der Baulänge, der Bauhöhe, der Kennzahl, der Bautiefe und dem Fabrikat.

Kaltverdunstung

Heizkostenverteiler sind europaweit einheitlich genormt. Für Verdunstungsheizkostenverteiler gelten die Vorschriften der DIN EN 835. Es gehört zu den normalen Systemeigenschaften, dass die Messflüssigkeit auch dann verdunstet, wenn der Heizkörper nicht in Betrieb ist. Diese Erscheinung nennt der Fachmann Kaltverdunstung. Sie wird entsprechend den Vorschriften der europäischen Norm durch eine Zugabe bei der Füllung des Glasröhrchens ausgeglichen. Hierzu heisst es in der Norm (DIN EN 835), dass zum Ausgleich der Kaltverdunstung das Röhrchen über den Skalen-Nullstrich hinaus befüllt wird. Diese Kaltverdunstungsvorgabe ist für mindestens 120 Tage bei einer Messflüssigkeitstemperatur von 20 °C zu bemessen.
Die Kaltverdunstungsvorgabe bemisst sich nach den durchschnittlichen Temperaturen, wie sie über lange Jahre auftreten. Bei besonders hohen Außentemperaturen über einen länger anhaltenden Zeitraum kann es vorkommen, dass die zusätzlich eingefüllte Flüssigkeit nicht ausreicht und es zu einem Anzeigefortschritt am Heizkostenverteiler kommt. Es kann auch vorkommen, dass es je nach Gebäudezuschnitt an sehr heißen Sommertagen in einzelnen Räumen zu geringfügigen Abweichungen im Anzeigeverhalten von Heizkostenverteilern kommen kann. Immer wieder angeführte Beispiele sind die Dachgeschosswohnung im Vergleich zur möglicherweise verschattet liegenden Parterrewohnung. Ein solcher Anzeigefortschritt ist allerdings äußerst gering.
Derartige systembedingte Unterschiede stellen keinen Mangel des nach DIN EN geprüften bzw. nach Heizkostenverordnung zugelassenen Heizkostenverteilers dar. Die Mehr- oder Minderbelastungen durch solche Effekte fallen bei der Heizkostenabrechnung nur mit geringfügigen Beträgen ins Gewicht. Zudem werden keine Brennstoffkosten verbraucht, so dass die Gesamtkosten im Falle einer überplanmäßigen Kaltverdunstung nicht ansteigen - weder im Hinblick auf die Gesamtkosten des Hauses noch hinsichtlich der Kosten für den Einzelverbraucher. Die Kosten für die einzelne Einheit werden günstiger.
Im Übrigen können auch die gesetzlich vorgeschriebenen Thermostatventile zusätzlich zu einer Kaltverdunstung beitragen (so www.hkvs.de), so dass zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten alle Nutzer eines gemeinschaftlich abgerechneten Mietobjektes identische Thermostatventile haben sollten.

Übrigens: Je höher der Grundkostenanteil (Umlage nach Wohnfläche) , um so mehr gleicht dieser Kostenblock Systemeigenschaften des jeweiligen Erfassungssystems wie auch bauphysikalische Gegebenheiten am Gebäude aus.

Elektronische Heizkostenverteiler

In zunehmendem Maße finden elektronische Heizkostenverteiler (HKVE) Anwendung. Auch der elektronische Heizkostenverteiler unterliegt den oben beschriebenen Systemeigenschaften. Er ist im Aufbau nicht viel anders als der Verdunster. Das Glasröhrchen wird durch ein batteriebetriebenes Rechenwerk ersetzt, das seine Signale über Temperaturfühler erhält. Die Anzeige der Stricheinheiten erfolgt über ein eingebautes LCD-Display. Auch für diese Technik gibt es eine europaweit gültige Norm (DIN EN 834), die Einsatzbedingungen und Zählbeginn dieser Fabrikate festlegt.
Elektronische Heizkostenverteiler messen charakteristische Temperaturwerte mittels thermoresistiver Sensoren (z.B. NTC-Sensoren). Der eingebaute Prozessor ermittelt, vergleicht und bewertet sowohl die Raumtemperatur als auch die Heizkörpertemperatur. Die Differenz zwischen der mittleren Heizkörpertemperatur und der umgebenden Raumlufttemperatur (Übertemperatur) kann so meßtechnisch ermittelt werden. Das temporäre Andauern der Übertemperatur liefert das Maß für die abgegebene Wärmemenge.
Zur Erfassung auch bereits geringer Wärmeabgaben wird der Schwellenwert, an dem die Geräte zu zählen beginnen, möglichst niedrig gelegt.  Bei Heizkörpertemperaturen zwischen ca. 27°C und ca. 31 °C kann der Heizkostenverteiler einen zu vernachlässigenden Anzeigefortschritt entwickeln.
Die niedrige Einschaltschwelle bedingt aber auch, dass es an heißen Sommertagen zu einem Anzeigefortschritt kommen kann, dem jedoch kein Verbrauch gegenüber steht. Der Effekt ist mit dem der Heizkostenverteiler nach Verdunstungsprinzip vergleichbar und stellt - wie zuvor dargelegt - keinen Mangel des nach DIN EN geprüften bzw. nach Heizkostenverordnung zugelassenen elektronischen Heizkostenverteilers dar.
Die elektronischen Heizkostenverteiler lassen sich nach der Anzahl der gemessenen Temperaturwerte nach sog. Ein-, Zwei-, Drei- und Mehrfühlergeräten differenzieren.
Einfühlergeräte messen die Oberflächentemperatur der Heizfläche des Heizkörpers am Montageort des Gerätes.

Zweifühlermessgeräte nehmen in der Regel zusätzlich zur Oberflächentemperatur auch den Wert der Raumluft auf, um den tatsächlichen Wert der Übertemperatur zu ermitteln. Der Raumtemperatursensor befindet sich meist an der dem Heizkörper abgewandten Seite im Innern der  elektronischen Heizkostenverteiler.  Denkbar und in Ausnahmefällen zwingend ist die Montage des Raumluftsensors in geeigneter Entfernung vom Heizkörper als sog. Fernfühler.

Dreifühlermessgeräte messen neben der Vor- und Rücklauftemperatur des Heizkörpers auch die Raumluftemperatur. Bei Annahme eines logarithmischen Temperaturprofils kann die physikalisch wirksame Übertemperatur erfasst werden.

Mehrfühlermessgeräte gestatten bei geeigneter Anordnung der Messfühler, zusätzlich zu den bereits benannten Messgrößen auch sog. Transmissionswärmeströme zwischen einzelnen Wohneinheiten zu bestimmen. Diese Messgeräte sind jedoch aufgrund hoher Investitions- und Installationskosten nicht üblich.

Der reine Ablesewert eines elektronischen Heizkostenverteilers stellt lediglich einen Näherungswert der zeitlichen Dauer der gemessenen Temperaturdifferenz, d.h. der Übertemperatur dar. Für die Bewertung der Anzeigedaten müssen die Kenndaten des Heizkörpers herangezogen werden, d.h. auch hierbei muss der Verbrauchswert ermittelt werden.

Übertragung der Ablesewerte

Inzwischen ist man vielerorts von der manuellen Erfassung der Ablesewerte mittels einer Papier-Ablesequittung auf die Erfassung über den HHC (Hand Held Computer) übergegangen. Die Daten werden in einem Speicher festgehalten und nach der Ablesung vom Ablesedienst über ein Modem an den Leitstand des Abrechners verschlüsselt übertragen. Bei einigen Abrechnern erfolgt die Auslesung der Daten manuell durch Abrechnungsteams, die die eingesammelten mobilen Erfassungsgeräte auswerten.

Als Mieter sollten Sie die Ablesung direkt vor Ort und zum Zeitpunkt der Vornahme hinterfragen und kontrollieren! Schauen Sie dem Ableser auf die Finger! Bei vorgenannter Übertragung der Ablesewerte haben Sie in vielen Fällen keine Quittung mehr. Hinzu kommt, dass bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip die ausgelesenen bzw. ausgewechselten Ampullen entsorgt werden.  

Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist auch eine Auslesung der entsprechenden Gerätedaten  über eine Infrarot-Schnittstelle oder - bei neueren Gerätegenerationen - über Funkt (Fernabfrage) möglich.

Zwischenablesungen bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern

Wesentliche Besonderheit gilt es bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip und einem Mieterwechsels im Hinblick auf die Kaltverdunstungsüberfüllung zu beachten.
Die nach DIN EN 835 vorgeschriebene Überfüllung soll eigentlich die bei Verdunstern systembedingte Kaltverdunstung der Messflüssigkeit während der Sommermonate ausgleichen. Bei einer Jahresendablesung werden zu diesem Zeitpunkt die Ampullen mit der erwähnten Überfüllung eingesetzt. Ein Mieterwechsel während der Dauer des Abrechnungszeitraumes führt dazu, dass der Vormieter die Überfüllung von ca. 5 mm je Heikostenverteiler erst einemal „verheizt“, bevor auf seiner Verdunsterskala ein tatsächlicher Verbrauch registriert wird. Der nachfolgende Mieter hätte unter Umständen keinen Vorteil von der gesetzlich vorgeschriebenen Kalteverdunstungsvorgabe.
Zum Ausgleich dieser systembedingten Problematik bei Verdunstern arbeiten - vor allem bei Winterhauptablesungen - praktisch alle Abrechnungsunternehmen  zur Erreichung einer gerechteren und sachlich vertretbaren Lösung bei der  Aufteilung der Heizkosten mit Gradtagszahlen nach VDI 2067.


Gradtagszahlen


Zur Verteilung der aussentemperaturabhängigen Heizkosten benötigt man Werte, die die saisonalen Witterungsveränderungen widerspiegeln. Das Maß für den Wärmeverbrauch in der Abrechnungsperiode ist deshalb der Gradtag. Gradtagszahlen werden vom Deutschen Wetterdient in Offenbach ermittelt. Sie stellen einen Maßstab für den Temperaturverlauf eines Jahres dar. Die in der Heizkostenberechnung verwendeten Daten entsprechen einem Durchschnittswert von 20 Jahren und liegen, wie es sich bei regelmäßig stattfinden Kontrollen herausstellt, erstaunlich nahe an den tatsächlichen Gegebenheiten. 
Das Gradtagsjahr entspricht 1000 Gradtagstagen bzw. 1000 Promille. Davon entfallen auf die entsprechenden Monate nachfolgende Werte:

MonatGradtage/Promille
Januar 170
Februar150
März130
April80
Mai40
Juni13,33
Juli13,33
August13,33
September30
Oktober80
November120
Dezember160

 
Alle 12 Monate addiert, ergeben die Summe von 1000 Gradtagen oder 1000 Promille.

Rechtsprechung


BGH, Urteil vom  9.4.1986, Az. VIII ZR 133/85

Messungenauigkeiten, die aufgrund des systembedingten Ansprechens der Messröhrchen auf jede Wärmequelle - auch bei kalten Heizkörpern - auftreten, muss der Mieter hinnehmen.


LG Berlin, Urteil vom 09.03.2000, Az. 62 S 463/99

Selbst wenn der Mieter das Thermostat einer Heizung ständig geschlossen hält, hat er die Anzeige der Verdunstungsröhrchen zu akzeptieren. Denn eine geringfügige Kaltverdunstung ist zu akzeptieren.


Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.06.86, Az. 1 S 125/85 C 306/84

Die Mieterin einer Einzimmerwohnung kann die Nachzahlung aus ihrer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann nicht allein mit der Begründung verweigern, dass die Anzeigeergebnisse der Verdunstungsheizkostenverteiler durch Sonneneinstrahlung verfälscht seien, wenn die Heizkostenverteiler aufgrund des Montageortes nicht direkt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Bayrisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 7. April 1988, Az. 2 Z 157/87

Trotz des Abklemmens  einiger Heizkörper von der zentralen Heizanlage zeigten die Heizkostenverteiler geringe Ableseergebnisse an. Der Wohnungseigentümer hat dennoch die Kosten einer erhöhten Kaltverdunstung zu tragen hat. Die Eigentümergemeinschaft hat durch die Wahl des Erfassungssystems die damit verbundenen physikalischen und technischen Gegebenheiten des Systems gebilligt.

                                                                       Zeitschrift "Mieterschutz" Ausgabe 4/2004

   
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