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Erfassung des Wärmeverbrauchs durch HeizkostenverteilerDie 1981 in Kraft getretene Heizkostenverordnung hat den sparsamen Umgang mit Energie bei Heizung und Warmwasser zum Ziel. Sie schreibt zwingend eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vor. Darüber hinaus verpflichtet Sie den Vermieter in einem Mehrfamilienhaus, Erfassungsgeräte zur individuellen Verbrauchserfassung zu installieren, um die entstandenen Kosten für Heizung und Warmwasser, verbrauchsorientiert auf die Nutzer zu verteilen. Und so stellt sich die Frage, wie ermittelt der Vermieter den individuellen Verbrauchsanteil an Heizkosten für jeden einzelnen Nutzer im Mietshaus ... Die gebräuchlichste Meßmethode für die Erfassung der Wärmeabgabe eines einzelnen Heizungkörpers stellt der verbrauchserfassende Heizkostenverteiler dar. Alle Geräteausführungen beruhen auf dem gemeinsamen Prinzip der Erfassung des Wärmeverbrauchs entsprechend der Messung einer oder mehrerer Temperaturen. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip Eine kostengünstige Methode sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (HKVV). Verdunstungsheizkostenverteiler bestehen im wesentlichen aus drei Elementen: Eine genaue Ablesung der Heizkostenverteiler nach Verdunstungsprinzip ist nur unter Herausnahme der Ampulle möglich. Abgelesen werden sollte zur Vermeidung der optischen Täuschung in Augenhöhe. Die letztlich für die Berechnung der Wärmeabgabemenge entscheidende Leistung des Heizkörpers ist abhängig davon, ob es sich um einen Glieder- oder Plattenheizkörper handelt. Bei einem Gliederheizkörper bestimmt sich die Heizleistung nach der Anzahl der Glieder, der Bauhöhe, der Bautiefe und der Gliederlänge. Bei einem Plattenheizkörper richtet sich die Heizleistung nach der Baulänge, der Bauhöhe, der Kennzahl, der Bautiefe und dem Fabrikat. Kaltverdunstung Heizkostenverteiler sind europaweit einheitlich genormt. Für Verdunstungsheizkostenverteiler gelten die Vorschriften der DIN EN 835. Es gehört zu den normalen Systemeigenschaften, dass die Messflüssigkeit auch dann verdunstet, wenn der Heizkörper nicht in Betrieb ist. Diese Erscheinung nennt der Fachmann Kaltverdunstung. Sie wird entsprechend den Vorschriften der europäischen Norm durch eine Zugabe bei der Füllung des Glasröhrchens ausgeglichen. Hierzu heisst es in der Norm (DIN EN 835), dass zum Ausgleich der Kaltverdunstung das Röhrchen über den Skalen-Nullstrich hinaus befüllt wird. Diese Kaltverdunstungsvorgabe ist für mindestens 120 Tage bei einer Messflüssigkeitstemperatur von 20 °C zu bemessen. Übrigens: Je höher der Grundkostenanteil (Umlage nach Wohnfläche) , um so mehr gleicht dieser Kostenblock Systemeigenschaften des jeweiligen Erfassungssystems wie auch bauphysikalische Gegebenheiten am Gebäude aus. Elektronische Heizkostenverteiler In zunehmendem Maße finden elektronische Heizkostenverteiler (HKVE) Anwendung. Auch der elektronische Heizkostenverteiler unterliegt den oben beschriebenen Systemeigenschaften. Er ist im Aufbau nicht viel anders als der Verdunster. Das Glasröhrchen wird durch ein batteriebetriebenes Rechenwerk ersetzt, das seine Signale über Temperaturfühler erhält. Die Anzeige der Stricheinheiten erfolgt über ein eingebautes LCD-Display. Auch für diese Technik gibt es eine europaweit gültige Norm (DIN EN 834), die Einsatzbedingungen und Zählbeginn dieser Fabrikate festlegt. Zweifühlermessgeräte nehmen in der Regel zusätzlich zur Oberflächentemperatur auch den Wert der Raumluft auf, um den tatsächlichen Wert der Übertemperatur zu ermitteln. Der Raumtemperatursensor befindet sich meist an der dem Heizkörper abgewandten Seite im Innern der elektronischen Heizkostenverteiler. Denkbar und in Ausnahmefällen zwingend ist die Montage des Raumluftsensors in geeigneter Entfernung vom Heizkörper als sog. Fernfühler. Dreifühlermessgeräte messen neben der Vor- und Rücklauftemperatur des Heizkörpers auch die Raumluftemperatur. Bei Annahme eines logarithmischen Temperaturprofils kann die physikalisch wirksame Übertemperatur erfasst werden. Mehrfühlermessgeräte gestatten bei geeigneter Anordnung der Messfühler, zusätzlich zu den bereits benannten Messgrößen auch sog. Transmissionswärmeströme zwischen einzelnen Wohneinheiten zu bestimmen. Diese Messgeräte sind jedoch aufgrund hoher Investitions- und Installationskosten nicht üblich. Der reine Ablesewert eines elektronischen Heizkostenverteilers stellt lediglich einen Näherungswert der zeitlichen Dauer der gemessenen Temperaturdifferenz, d.h. der Übertemperatur dar. Für die Bewertung der Anzeigedaten müssen die Kenndaten des Heizkörpers herangezogen werden, d.h. auch hierbei muss der Verbrauchswert ermittelt werden. Übertragung der Ablesewerte Inzwischen ist man vielerorts von der manuellen Erfassung der Ablesewerte mittels einer Papier-Ablesequittung auf die Erfassung über den HHC (Hand Held Computer) übergegangen. Die Daten werden in einem Speicher festgehalten und nach der Ablesung vom Ablesedienst über ein Modem an den Leitstand des Abrechners verschlüsselt übertragen. Bei einigen Abrechnern erfolgt die Auslesung der Daten manuell durch Abrechnungsteams, die die eingesammelten mobilen Erfassungsgeräte auswerten. Als Mieter sollten Sie die Ablesung direkt vor Ort und zum Zeitpunkt der Vornahme hinterfragen und kontrollieren! Schauen Sie dem Ableser auf die Finger! Bei vorgenannter Übertragung der Ablesewerte haben Sie in vielen Fällen keine Quittung mehr. Hinzu kommt, dass bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip die ausgelesenen bzw. ausgewechselten Ampullen entsorgt werden. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist auch eine Auslesung der entsprechenden Gerätedaten über eine Infrarot-Schnittstelle oder - bei neueren Gerätegenerationen - über Funkt (Fernabfrage) möglich. Zwischenablesungen bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern Wesentliche Besonderheit gilt es bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip und einem Mieterwechsels im Hinblick auf die Kaltverdunstungsüberfüllung zu beachten.
Rechtsprechung
Messungenauigkeiten, die aufgrund des systembedingten Ansprechens der Messröhrchen auf jede Wärmequelle - auch bei kalten Heizkörpern - auftreten, muss der Mieter hinnehmen.
Selbst wenn der Mieter das Thermostat einer Heizung ständig geschlossen hält, hat er die Anzeige der Verdunstungsröhrchen zu akzeptieren. Denn eine geringfügige Kaltverdunstung ist zu akzeptieren.
Die Mieterin einer Einzimmerwohnung kann die Nachzahlung aus ihrer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann nicht allein mit der Begründung verweigern, dass die Anzeigeergebnisse der Verdunstungsheizkostenverteiler durch Sonneneinstrahlung verfälscht seien, wenn die Heizkostenverteiler aufgrund des Montageortes nicht direkt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Trotz des Abklemmens einiger Heizkörper von der zentralen Heizanlage zeigten die Heizkostenverteiler geringe Ableseergebnisse an. Der Wohnungseigentümer hat dennoch die Kosten einer erhöhten Kaltverdunstung zu tragen hat. Die Eigentümergemeinschaft hat durch die Wahl des Erfassungssystems die damit verbundenen physikalischen und technischen Gegebenheiten des Systems gebilligt. Zeitschrift "Mieterschutz" Ausgabe 4/2004 |
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Mietrecht-Hotline 0900 - 1 82 92 40 1,69 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mo-Fr 12-14h |
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