Landgericht Berlin Stoppt Gaspreiserhöhungen

Preiserhöhungsklausel intransparent und unangemessen

In der Aktion der Verbraucherzentrale Berlin „Stopp den Gaspreis“ ist ein erster Etappensieg vor dem Landgericht Berlin errungen worden.

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 19.6.2006 - 34 O 611/05 - festgestellt, dass die ca. 11%-ige Erhöhung des Gaspreises durch die GASAG vom 1.10.2005 für sog. „Sonderkunden“, d.h. Kunden mit Sondertarifen, unwirksam ist.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale habe das Unternehmen die Billigkeit der Preiserhöhung trotz Aufforderung nicht ausreichend begründet und außerdem sei die Preiserhöhungsklausel intransparent und benachteilige daher den Kunden unangemessen. Das Gericht bestätigte in seiner Entscheidung die Unwirksamkeit der Preiserhöhungsklausel. Eine Überprüfung der Billigkeit der Preiserhöhung und der Kalkulationsgrundlage der GASAG bedurfte es daher nicht mehr.

Die Verbraucherzentrale weist jedoch darauf hin, dass die GASAG ankündigte, das Verfahren in der Berufung vor dem Kammergericht fortsetzen zu wollen. Eine sichere Grundlage für Rückzahlungsforderungen sei noch nicht gegeben. Weiter: „Falls das Urteil ... rechtskräftig werden sollte, gilt es direkt nur für die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2005 und indirekt für die Preiserhöhung zum 1. Januar 2006, da die Preisanpassungsklausel von der GASAG seit dem 1. Mai 2005 angewandt wird. ...
Alle Kunden, die jetzt erst ihre Jahresendabrechnung erhalten und auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Zahlungen nur unter schriftlichem Vorbehalt leisten. Risikofreudigere Kunden sollten eine neue Abrechnung fordern und nur den alten Preis bezahlen

Weitere Fragen beantwortet die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale unter Tel.: 0900-1-88 77 100 (1,86 €./Min.): Mo., Die, Fr. 10 bis 13 Uhr und Mi. 10 bis 20 Uhr.
 
Nähere Informationen zur Aktion „Stopp den Gaspreis“ auch unter www.verbraucherzentrale-berlin.de.

Die Entscheidung im Wortlaut hier.

Zeitschrift "Mieterschutz" Ausgabe 4/2006

   
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