Haushaltsnahe Leistungen - Steuerlich absetzbar auch für Mieter

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) dehnt in seinem letzten Anwendungsschreiben vom 3. November 2006 den Anwendungsbereich der Steuersparmöglichkeit im Rahmen von so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen über den Kreis der Auftraggeber hinaus aus. § 35a Einkommenssteuergesetz (ESTG) sei so zu verstehen, dass auch Mieter und Wohnungseigentümer Aufwen

Zu den haushaltsnahen Leistungen im Sinne des § 35a EStG gehören zunächst die Tätigkeiten, die nicht handwerklicher Art sind. So z.B. Wohnungs- oder Treppenhausreinigung oder Gartenpflegearbeiten durch Angestellte, Selbstständige oder Dienstleistungsagenturen.

Handwerkliche Tätigkeiten werden dann von § 35a EStG erfasst, sofern es sich dabei um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten, die gewöhnlich durch ein Mitglied des privaten Haushaltes ausgeführt werden. Darüber hinaus unterfallen dieser gesetzlichen Regelung auch Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Kontrollaufwendungen - wie Gebühren für den Schornsteinfeger oder Blitzschutzanlagen im inländischen Haushalt und Wartungsaufwendungen für Hausanschlüsse, wenn diese Zuleitungen zur Wohnung betreffen.

Ein Mieter kann die Steuerermäßigung in den Fällen geltend machen, in denen er die Aufwendungen selbst tätigte oder diese die von ihm zu zahlenden Nebenkostenbeträge umfassen.

Der Anteil der vom Vermieter unbar gezahlten steuerlich absetzbaren Aufwendungen sollte aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung des Vermieters bzw. dessen Verwalters nachgewiesen werden. Nach derzeitiger rechtlicher Situation ist kein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer solchen Bescheinigung gegeben. Dieser dürfte sich jedoch aus der mietvertraglichen Nebenpflicht zu Lasten des Vermieters ergeben.

Anzuwenden ist das Anwendungsschreiben des BMF vom 3.11.2006 ab dem Veranlagungszeitraum 2006. Zu dieser Thematik besteht durchaus noch Klärungsbedarf. Es ist zu erwarten, dass sich hierzu eine restriktive Rechtsprechung der Finanz- als auch Zivilgerichte entwickeln wird.

Zeitschrift "MIeterschutz" Ausgabe 1/2007

   
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