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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

21.02.2020 | Mietendeckel tritt am 23.2.2020 in Kraft

Die Berliner Mieterinnen und Mieter haben lange gewartet. Nach den Ankündigungen des Senats im Juni 2019 hat sich das Gesetzgebungsverfahren länger als erwartet hingezogen. Doch jetzt ist es soweit!

Nachdem der rbb bereits am vergangenen Freitag als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des sog. Berliner Mietendeckels den 23.2.2020 vermeldete, bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nunmehr am gestrigen Tag diesen Termin offiziell.

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10.02.2020 | Umwandlungsverordnung 2020 erlassen

Der Berliner Senat hat die Umwandlungsverordnung 2020 beschlossen. Erstmals im März 2015 hatte das Land Berlin mit der Umwandlungsverordnung die Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten eingeführt. Diese Verordnung tritt am 13. März 2020 außer Kraft, so dass Handlungsbedarf bestand.

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30.01.2020 | Mietendeckel vom Abgeordnetenhaus beschlossen

Jetzt kommt es: das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)! Seit der Veröffentlichung des Senatsbeschlusses zu den Eckpunkten eines Berliner Mietengesetzes am 18.6.2019 war viel über das Für und Wider eines solchen Gesetzes diskutiert worden. Heute Mittag nun hat das Berliner Abgeordnetenhaus den sog. Mietendeckel beschlossen. Als erstes Bundesland begibt sich Berlin auf juristisches Neuland und stärkt die Mieterinteressen. 85 Abgeordnete machten – bei 64-Nein-Stimmen und einer Enthaltung - den Weg frei und stimmten für das von der rot-rot-grünen Koalition initiierte Gesetz.

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06.01.2020 | Wohngeldstärkungsgesetz novelliert

Zum 1.1.2020 ist das novellierte Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll Haushalte mit geringerem Einkommen stärker bei Wohnkosten entlasten. Es sind mehr Haushalte wohngeldberechtigt als bisher - insbesondere Haushalte, die bisher auf SGB II- (ALG II) und SGB XII-Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. als Hilfe zum Lebensunterhalt) angewiesen sind. Deutschlandweit sollen rund 660.000 Haushalte von der Leistungserhöhung profitieren. Etwa 180.000 Haushalte dürften erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch haben.

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