Sie sind hier: Mieterschutzbund Berlin Mieterbund Mietverein für Mietrecht und Mieterhilfe

Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

11.06.2013 | Errichtung eines Kinderspielplatzes

Der Mieter einer Parterrewohnung beschwerte sich über die Errichtung eines Sandkastens im Innenhof seines Wohnhauses.

Der Sandkasten wurde in einer Entfernung von 9 m zu seinem Fenster errichtet und würde gerade im Sommer zu erheblichen Lärmbeeinträchtigungen ...

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10.06.2013 | Mietminderung bei vorhersehbarem Baulärm

Wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück minderte der Mieter die Miete seiner Wohnung. Er klagte über den Lärm, der von der benachbarten Baustelle kam. Der Vermieter akzeptierte die Mietminderung des Mieters nicht und kündigte das Mietverhältnis aufgrund des nunmehr durch die Minderung angelaufenen Mietrückstandes. Zunächst entschied das Amtsgericht zu Gunsten des Mieters, das Landgericht beurteilte die Rechte des Mieters jedoch anders:

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07.06.2013 | Parabolantennen Teil III

Bereits mehrfach haben wir nun über Parabolantennen berichtet. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Mitte ist besonders beachtenswert; auch in diesem Fall entschied das Gericht wiederum für die Vermieterseite:

Es wägte das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit und das Recht des Vermieters auf Eigentum gegeneinander ab und begründete seine Entscheidung wie folgt:

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05.06.2013 | Eingeschränkter Lichteinfall

Der Vermieter verklagte seine Mieter, da diese die Miete um 5 % wegen einer Verschattung des Wohnzimmers minderten. Sie wandten ein, ihr Wohnzimmer sei tagsüber nur unter Einschaltung des Lichts nutzbar, da anderenfalls das Wohnzimmer viel zu dunkel sei und die Wohnung nicht mit ausreichend Tageslicht versorgt wird.

Das Wohnzimmer der Mieter wies eine Größe von 55 m² aus und war mit einer bodenlangen Fensterfront ausgestattet ... 

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