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Sozialer Wohnungsbau

Erneute Aussetzung der planmäßigen Mieterhöhungen


Die Investitionsbank Berlin (IBB) wurde als zuständige Förderbank beauftragt, die im Sozialen Wohnungsbau zum 01. April jährlich erfolgende Erhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten um 0,1278 €/m² Wohnfläche/monatlich in 2018 für ein Jahr auszusetzen. Damit wird eine entsprechende Mieterhöhungsaussetzung aus dem Jahr 2017 erneuert. Im Landeshaushalt sind hierfür 5,6 Mio. € bereitgestellt worden.
 
Den Eigentümerinnen und Eigentümern der Sozialmietwohnungen wird zum Ausgleich für die Begrenzung der Mietentwicklung – je nach bisherigem Förderverlauf – ein entsprechender Zuschuss oder die Reduzierung der Zins-/Tilgungsverpflichtungen für zu bedienende Förderdarlehen gewährt.
 
Von den bis 1997 geförderten Wohnungen unterliegen 2018 noch rund 98.000 Wohnungen der Belegungsbindung für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Für diese Wohnungen gelten je nach früherem Förderverlauf unterschiedliche Mietregeln. Bei den verbleibenden rund. 52.000 Mietsozialwohnungen sind in den meisten Fällen bereits heute keine förderungsbedingten Mietanhebungen zulässig.
 
Bei Rückfragen helfen die Experten der IBB Mieterinnen und Mietern, die in einer Wohnung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus leben, gerne telefonisch weiter unter 030/2125 3731.

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