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AV-Wohnen: Gelder werden ab Juli erhöht

Der Senat hat in der vergangenen Woche auf Vorlage des Senators für Gesundheit und Soziales Mario Czaja die Neufassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) endgültig beschlossen.
Der Rat der Bürgermeister hatte zuvor der Vorlage ohne Änderungen zugestimmt. Sozialsenator Mario Czaja: „Mit der heute beschlossenen neuen AV-Wohnen konnten wir den eben erschienen Berliner Mietspiegel 2015 berücksichtigen. Damit enthalten die Richtwerte für angemessene Mieten noch einmal höhere Nettokaltmieten und höhrere Betriebskosten pro qm als in der im März 2015 vorgelegten Fassung. Diese beruhte auf dem Mietspiegel 2013. Die Richtwerte liegen nun im Schnitt um rund 4 % höher als in der März-Fassung. Den Mietsteigerungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt wird nun auch für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen Rechnung getragen. Damit geht der Senat einen weiteren wichtigen Schritt, um die sozialen Strukturen in den Stadtgebieten zu erhalten und ärmere Berlinerinnen und Berliner nicht an die Stadtränder zu verdrängen.“

Die neuen Ausführungsvorschriften wirkten sich auch positiv bei den Wohnungen des 1. Förderweges im sozialen Wohnungsbau aus, bei denen neuerdings eine Überschreitung der Richtwerte um bis zu 10 Prozent zugelassen wird.
Die weiteren Fortschreibungen der AV-Wohnen erfolgen zukünftig jährlich ab 2016 jeweils nach Erscheinen des aktuellen bundesweiten Heizspiegels und/oder des jeweils aktuellen Berliner Mietspiegels. So werden die Richtwerte kontinuierlich an die neuesten Entwicklungen angepasst.

Die Neufassung der AV-Wohnen wird voraussichtlich nach der Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin ab 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Landes Berlin vom 16.06.2015 

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