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Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

Rekommunalisierung führt zu Wasser-Tarifsenkung

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 24.02.2014 die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes für die Berliner Trinkwassertarife bestätigt.

Die Berliner Wasserbetriebe haben indes bereits für die Jahre 2012 und 2013 den Kunden Gutschriften erteilt, mit denen die Preise gesenkt wurden. Zudem hat das Land Berlin als alleiniger Eigentümer des Unternehmens erklärt, dass die Gutschriften unabhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzung mit dem Kartellamt nicht zurückgefordert werden.

Gerichte ringen um rechtliches Neuland
Unternehmen und Land suchen Klarheit: Die Berliner Wasserbetriebe hatten mehrfach erklärt, nicht gegen eine Senkung des Wassertarifs zu sein. Sie mussten die Verfügung jedoch gerichtlich überprüfen lassen, da unklar geworden war, welche rechtlichen Vorgaben für die Preise gelten.

Seit über 15 Jahren gilt in Berlin das Berliner Betriebe-Gesetz, das die Preise der Anstalten öffentlichen Rechts detailliert regelt und von den Wasserbetrieben stets eingehalten wurde. Das hatten die Gerichte in den vergangenen Jahren dutzendfach bestätigt. Das Kartellamt behauptete aber, dass es darauf nicht ankomme.
Zahlreiche Gutachter bestreiten diese Rechtsauslegung des Bonner Amtes. Auch der Bundesgesetzgeber hatte in der jüngsten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die kartellrechtliche Kontrolle bei Gebührenerhebung ausgeschlossen. Die Berliner Wasserbetriebe mussten also klären lassen, ob das Berliner Betriebe-Gesetz weiter maßgeblich ist.

Da die Berliner Wasserbetriebe gegenüber ihren Kunden formal Preise und keine Gebühren erheben, würde, so das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss, trotzdem die kartellrechtliche Kontrolle gelten und das Berliner Betriebe-Gesetz verdrängen.

Daraufhin haben die Berliner Wasserbetriebe in ihrer Sitzung am 5. März 2014 folgendes beschlossen:
Das Berliner Trinkwasser wird günstiger. In seiner ersten Sitzung nach dem vollständigen Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe durch das Land hat der Aufsichtsrat unter Vorsitz von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum heute die Preissenkung um 15 Prozent für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen.

Damit kostet seit dem 1. Januar 2014 ein Kubikmeter Trinkwasser 1,813 € statt 2,169 €. Die Grundpreise bleiben gleich. Die Berliner Wasserkunden erhalten für die vergangenen beiden Jahre jeweils durchschnittlich 13,50 € rückvergütet. Mit der Preissenkung und der Erstattung für 2013 fällt die Jahresrechnung 2014 – bei gleicher Wassermenge – für die Berliner also in mehrfacher Hinsicht geringer aus.

Quelle: Pressemitteilungen vom 24.02. und 05.03.2014 der Berliner Wasserbetriebe

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