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Verkehrslärm: Keine Mietminderung bei zunehmendem Verkehr

In einem vom Landgericht Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob zunehmender Verkehrslärm ein Grund zur Mietminderung sein kann. Die Mieter einer Wohnung beschwerten sich über die Zunahme des Verkehrs in ihrer Straße und wollten eine Mietminderung durchsetzen. 

Das Landgericht Berlin entschied zu Lasten der Mieter: Die Zunahme von Verkehrslärm sei kein Mangel der Mietsache, da dies zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre. In einer Großstadt wie Berlin müsse man zudem davon ausgehen, dass Verkehr eher zu- statt abnehme. Etwas Anderes könnte dann gelten, wenn aus einer ruhig gelegenen Villenstraße aufgrund veränderter Verkehrsführung eine Umgehungsstraße werden würde. Dies sei jedoch im vorliegenden Fall nicht so gewesen.  

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