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Wie geht es nun weiter mit dem Tempelhofer Feld?

Nach dem Volksentscheid und dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Erhalt des Tempelhofer Feldes übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als im Gesetz benannte zuständige Verwaltung wichtige Aufgaben für das Tempelhofer Feld und wird dabei weiterhin von der Grün Berlin GmbH unterstützt. Vorrangig geht es jetzt darum, den im Gesetz vorgesehenen Entwicklungs- und Pflegeplan mit breiter Beteiligung der Bevölkerung als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Feldes zu erarbeiten.

In den letzten Wochen wurde deswegen das Grundgerüst zur Erstellung des Entwicklungs- und Pflegeplans erarbeitet. Dabei war es von Beginn an wichtig, nicht im Vorfeld Tatsachen zu schaffen, sondern einen offenen, transparenten und zielorientierten Prozess vorzubereiten.
Es geht darum, den Startschuss zu geben, wichtige Rahmenbedingungen zu bieten und es so der Stadtgesellschaft zu ermöglichen, einen Partizipationsprozess zu gestalten, der eine breite Diskussion und am Ende des Prozesses einen ebenso breiten Konsens ermöglicht.

Senator Michael Müller: "Uns war es seit der Stilllegung des Flughafens wichtig, die Bevölkerung in die Entwicklung des Areals einzubinden. Viele der Bürgerbeteiligungs-Maßnahmen der letzten Jahre wurden angenommen und führten dabei auch zu Planungsänderungen. Aber wir nehmen auch die Kritik an, dass wir mitunter zu viel vorgegeben haben. Wir wollen deshalb das neue Volksgesetz zum Tempelhofer Feld für einen noch breiter angelegten Partizipationsprozess nutzen, bei dem alle Akteure als Erstes gemeinsam verhandeln, wie der Prozess selbst vonstattengehen soll. Wir wollen außerdem die Verfahrenskoordination in die Hände einer unabhängigen Person legen und freuen uns, mit Tilmann Heuser jemanden für die Aufgabe gewonnen zu haben, der sich auch während des Volksentscheides kritisch zu Wort gemeldet hat, aber dabei stets Wege für die Weiterentwicklung des Tempelhofer Feldes gesucht hat."

Aufgabe des Verfahrenskoordinators ist es zunächst, alle wichtigen Akteuren im September an den Tisch zu holen und mit Ihnen gemeinsam den Beteiligungsprozess zu erarbeiten. Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer BUND: "Mit dem Entwicklungs- und Pflegeplan für das Tempelhofer Feld soll auf Basis des Volksgesetzes gemeinsam erarbeitet werden, wie die wertvolle Natur geschützt, die Historie des Ortes gesichert und die Möglichkeiten für Erholung, Freizeit und Sport weiterentwickelt werden. Sich zunächst über die Ziele, Grundsätze und Inhalte des Beteiligungsverfahrens für den Entwicklungs- und Pflegeplan zu einigen, soll anschließend eine breite und offene, aber auch gut strukturierte und effiziente Diskussion der Vielzahl der zu erwartenden Vorschläge ermöglichen."
Wichtig ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung insgesamt, dass die Entwicklung und Pflege zeitnah auf eine umsetzbare Grundlage gestellt wird, weswegen der Prozess bis Sommer 2015 abgeschlossen und danach die Umsetzungsphase beginnen soll. Dazu wird zunächst mit einem großen Kreis verschiedener Akteure der Stadtgesellschaft bis Ende 2014 ein geeignetes Beteiligungsmodell zur Erarbeitung des Entwicklungs- und Pflegeplans entwickelt. Zu den Akteuren gehören unter anderem die Mitglieder des derzeitigen Nutzerbeirates, Vertreterinnen und Vertreter der fünf im Abgeordnetenhaus vertretenden Parteien und der drei angrenzenden Bezirke sowie zahlreiche gesellschaftliche Organisationen wie Naturschutzverbände, der Landessportbund oder auch die Initiative 100% Tempelhof. Teil des Prozesses sind ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und der nachgeschalteten Gesellschaften. Selbstverständlich werden auch noch weitere Akteure mit eingebunden werden.
Parallel wird im Spätherbst ein Online-Dialog die Wünsche und Ideen der Berlinerinnen und Berliner zum Tempelhofer Feld im Rahmen des neuen Gesetzes abfragen. Diese Vorschläge sollen im weiteren Prozess diskutiert und aufgenommen werden. Ab Januar 2015 beginnt dann die Erarbeitung der Inhalte des Entwicklungs- und Pflegeplans auf Basis des vereinbarten Beteiligungskonzeptes. Die Erarbeitung soll durch eine juristische Begleitung, ein Büro für Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung fachlich unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landespressedienstes vom 30.07.2014 

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