Sie sind hier: Aktuelle Rechtssprechungen und Informationen zu Mietrecht Rechtsschutz im Mietverhältnis

Zweckentfremdungsverbot: Ein Zwischenbericht

Am 1. Mai 2014 ist das Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten. Zweck dieser durch das Land Berlin erlassenen Verordnung ist vor allem, dass kostbarer Wohnraum in der Stadt nicht gewerblich vermietet wird, sondern den Berlinern als Wohnraum zur Verfügung stehen soll.
Bis einer Frist von drei Monaten, als bis zum 31.07.2014, hatten Vermieter Zeit, ihre "zweckentfremdeten Wohnungen" zu melden. 
Laut Stephan von Dassel, Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte haben sich bis zum 30.07.2014 nur knapp 1.200 Vermieter registriert, der Sentat geht jedoch von knapp 12.000 vorhandenen Ferienwohnungen aus. Allein in seinem Bezirk in Mitte, geht er von der dreifachen Anzahl von Ferienwohnunen aus.

Wer noch seine Wohnung ab dem 01.08.2014 meldet, ist zu spät. Es drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000 €.

Es wird eine Frage der Zeit sein, bis die ersten Klagen gegen das Zweckentfremdungsverbot eingehen. Hierüber halten wir Sie auf dem Laufenden. 

Zurück

Vorstand | Sitemap | Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen