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Änderung der Maklergebühren in Berlin

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat in der vergangenen Woche seine Vorstellungen zum neuen Maklerrecht in Berlin präsentiert.
An die Stelle der ortsüblichen Entlohnung soll nun eine Maklertaxe treten. Diese Taxe soll für mehr Transparenz sorgen und den Wettbewerb zwischen den Maklern vorantreiben. Möchte der Makler ein höheres als vom Senat einzuführendes Honorar veranschlagen, so muss er dieses begründen und den Verbraucher auf die Maklertaxe hinweisen.

Thomas Heilmann, der Senator für Justiz und Verbraucherschutz, begründet diesen Beschluss damit, dass in kaum einem anderen Bundesland die Maklergebühren so hoch sind wie in Berlin. In Absprache mit der Senatsverwaltung, in Einvernehmen mit anderen Verwaltungen und nach Anhörung der betroffenden Verbände sollen die Taxen festgesetzt werden. „Das Bürgerliche Gesetzbuch hat bereits vor mehr als 100 Jahren die Taxe als Möglichkeit für die Gebührenregelung bei Maklern vorgesehen, das setzen wir jetzt einfach um“, so Thomas Heilmann.

Langfristig sollen Makler auch einen Sachkundenachweis vorlegen, um die schwarzen Schafe im Immobilienbereich abzuschrecken.

Quelle: Landespressedienst

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