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Bundestag beschließt Wohngeldreform

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Der Bundestag hat gestern, am 02.07.2015, den von Bundesbauministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Von dem erhöhten Wohngeld sollen rund 870.000 Haushalte profitieren. Mit der Leistungsverbesserung des Wohngeldes, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Mit dem Gesetz wird zum einen die Wohngeldleistung erhöht. Dabei wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmiete insgesamt seit der letzten Wohngeldreform 2009 berücksichtigt.
Zum anderen werden die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise die Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer bezuschusst wird, regional gestaffelt angehoben. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten werden überdurchschnittlich angehoben. Damit wird der regional unterschiedlichen Mietenentwicklung Rechnung getragen.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Ein Zwei-Personen-Haushalt erhielt 2013 durchschnittlich 115 Euro Wohngeld monatlich. Durch die Reform wird dieser Haushalt künftig durchschnittlich 186 Euro monatlich erhalten.“

Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Das Gesetz bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 2. Juli 2015

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