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Die Arbeiten für den Berliner Mietspiegel 2015 beginnen

Im Mai 2015 soll ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Berlin erscheinen. Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre aktualisiert und veröffentlicht, um den Berlinerinnen und Berlinern einen wissenschaftlich abgesicherten Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt zu geben.

Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch begrenzt Mieterhöhungsforderungen auf die im Mietspiegel ausgewiesenen Beträge und hilft so, unangemessene Belastungen von Mieterinnen und Mietern zu vermeiden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat GEWOS - Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH - nach einer europaweiten Ausschreibung mit der Mietspiegelerstellung beauftragt. Die ersten Arbeiten am neuen Mietspiegel beginnen jetzt unter anderem mit der Wohnlageaktualisierung.

Die Wohnlagenaktualisierung muss grundsätzlich vor der Erhebung des Mietspiegels (Stichtag ab September 2014) abgeschlossen sein, um alle Wohnungen bei der Erhebung der festgelegten adressscharfen Wohnlage zuordnen zu können.

Es haben daher die Berliner Mieterinnen und Mieter sowie die Vermieterinnen und Vermieter nun die Möglichkeit, bis 
spätestens zum 26. März 2014 ihre schriftlich ausreichend begründeten Anträge auf Überprüfung der Wohnlageausweisung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu richten: 

Susanne Zwiebler – IV A 38 -

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin

oder per E-Mail an

susanne.zwiebler@senstadtum.berlin.de

Ein standardisierter Antragsbogen für die Wohnlageüberprüfung steht auf der Homepage der Senatsverwaltung zur Verfügung:

www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/wohnlagenaenderung/

Es können weiterhin auch formlose und begründete Anträge zur Wohnlageüberprüfung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gerichtet werden.

Überarbeitungen werden von der Arbeitsgruppe Mietspiegel vorgenommen, die sich insbesondere aus den Mieter- und Vermieterverbänden (ebenso der Mieterschutzbund Berlin e.V.), einem Mietensachverständigen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem beauftragten Institut zusammensetzt.

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 25.02.2014 

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