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Onlineabfrage zum Wohnberechtigungsschein

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat es nun möglich gemacht, online abzufragen, ob ggf. Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht.

Dieser Service dient nicht nur zur ersten Orientierung der ggf. Antragsberechtigten, sondern auch zur Entlastung der bezirklichen Wohnungsämter. 

Unter diesem Link ist es Ihnen nun möglich, eine Onlineabfrage zu starten.

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein könnten Sie dann haben, wenn Sie die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten (z.B. für eine Person 16.800 €, für zwei Personen 25.200 € bzw. zwei Personen - davon ein Kind - 25.900 € jährlich).

Der Wohnberechtigungsschein erlaubt es Ihnen, eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau oder eine belegungsgebundene Wohnung in den östlichen Bezirken anzumieten. 

Antragsberechtigt ist jeder mit seiner Familie, der volljährig und zum längeren Aufenthalt in Deutschland ist. Gleiches gilt für Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite: http://www.berlin.de/ba-mitte/org/wohnungsamt/wbs.html

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