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Raucher legt Berufung ein

Der 75-jährige Raucher aus Düsseldorf hat Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf eingelegt.

Bereits vor einigen Wochen haben wir über diesen Fall berichtet, nun geht es in die nächste Runde: Der Mieter wehrt sich gegen die Entscheidung des Gerichts und begründet seine Berufung damit, dass das erstinstanzliche Gericht eine "völlig falsch vorgenommene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter im Einzelfall"  vorgenommen hat:
Er beschwerte sich darüber, dass die I. Instanz eine Geruchsbelästigung durch Rauch nicht mit einer Gesundheitsgefährdung vergleichen könne, dem Gericht fehle es an der entsprechenden Sachkenntnis, solche Feststellungen zu treffen.

Zudem würde das Medieninteresse die Wohnungssuche, die er nunmehr betreiben muss, für ihn erschweren, außerdem erinnere ihn die Wohnung an die gemeinsame Zeit mit seiner vor zehn Jahren verstorbenen Frau. Die beiden haben 30 Jahre in der Wohnung zusammengelebt, so dass ein Auszug für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würden.

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