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Urinieren: Bitte im Sitzen

Es klingt absurd, aber tatsächlich hatte das Amtsgericht Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob ein Mieter im Stehen urinieren darf. Hintergrund des Streits waren Schadenersatzansprüche des Vermieters in Höhe von 1.900 € wegen einer Verätzung des Badfußbodens.

Stehen oder sitzen? Jeder wie er will, könnte man meinen. Aber gerade dies wollte ein Vermieter seinem Mieter untersagen, denn durch Urinspritzer auf dem edlen Marmorboden kam es zu Verätzungen, der Fußboden musste ausgetauscht werden. Der Vermieter verlangte Schadenersatz in Höhe der Beseitigung des Schadens, der Mieter hingegen wehrte sich gegen den Anspruch.

Das Amtsgericht hatte zu beurteilen, ob das Urinieren im Stehen nun dem sog. "vertragsgemäßen Gebrauch" der Mietsache entspricht und entschied sich zugunsten des Mieters.
In den Entscheidungsgründen des Gerichts heißt es, dass es dahinstehen kann, ob es noch zeitgemäß sei, im Stehen zu pinkeln. Es komme insbesondere darauf an, ob der Mieter mit dem Schaden habe rechnen müssen. Und dies verneinte das Gericht.

Der Mieter müsse zwar damit rechnen, ggf. Diskussionen mit anderen - meist weiblichen - Mitbewohnern zu führen, nicht jedoch, dass der Fußboden verätzt.

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