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Zweckentfremdungsverbot tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat am gestrigen Tage die Zwecksentfremdungsverbot-Verordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung soll das im Dezember beschlossene Zweckentfremdungsgesetz umgesetzt werden.  

Hierüber hatten wir bereits am 22.01.2014 berichtet.

Nunmehr sind für das gesamte Stadtgebiet Berlins diese Verordnung als anwendbar erklärt worden und die Grundlagen des Gesetzes weiter ausgeführt worden.

Der Stadtentwicklungssenator Michael Müller hatte dieser Vorlage bereits am 21.01.2014 zugestimmt.   

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