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Asbest in Mietwohnungen

 

Ist die Erkrankung eines Mieters auf Asbest in der Mietwohnung zurückzuführen, stehen diesem Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Ein entsprechendes Urteil hat das Landgericht Berlin in einer Feststellungsklage gesprochen. Den Anspruch des Mieters hat das Gericht erkannt, allerdings noch keine Schadenshöhe festgelegt, denn im aktuellen Fall geht es um die Kinder des Mieters. Sollten diese zukünftig aufgrund der Asbestbelastung der Mietwohnung erkranken, können sie sich auf das Gerichtsurteil berufen und den Vermieter in die Pflicht nehmen.

Hintergrund ist die Klage einer Charlottenburger Familie gegen ihren Vermieter. Auf dem Holzfußboden waren vor Jahrzehnten Asbestplatten angebracht worden, die in der Zwischenzeit porös wurden und so zu einer Asbestbelastung der Mietwohnung führten. Das Amtsgericht verneinte den Anspruch des Mieters auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. In der Berufung beim Landgericht Berlin bekamen die Mieter jetzt Recht. Der Vermieter - eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft - hat bereits Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof angekündigt.  

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