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Frist von Nebenkostenabrechnungen beachten

 

Alle Jahre wieder kommt bei den meisten Mietverhältnissen mit dem Jahresende auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnung. In der Regel läuft der Abrechnungszeitraum vom 1.1. - 31.12. eines Jahres. Danach hat der Vermieter genau zwölf Monate Zeit, um abzurechnen. Seine Abrechnung muss dem Mieter also spätestens am 31.12. des Folgejahres zugehen. Kommt die Abrechnung verspätet, ist der Mieter normalerweise nicht mehr zur Leistung einer Nachzahlung verpflichtet. Nicht nur aus diesem Grund ist es für Mieter ratsam, genau auf die Zustellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung zu achten.   

Gerade der Silvestertag spielt als letzter Tag des Jahres eine wichtige Rolle, denn ein Mieter ist nicht verpflichtet, auch noch am Abend seinen Briefkasten zu leeren. Wird eine Heiz- und Betriebskostenabrechnung am 31.12. um 17.00 Uhr oder später in den Briefkasten eines Mieters eingeworfen, gilt diese Abrechnung bereits als verspätet. Mieter sollten also, wenn sie ihre Abrechnung bis zum 30.12. nicht erhalten haben, genau darauf achten, wann die Abrechnung übermittelt wurde. Ein Zeuge für die Zustellung ist z.B. sehr hilfreich, aber auch das Datum des Poststempels kann schon viel aussagen. 

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