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Eigenbedarfskündigung aus beruflichen Gründen

 

Auch die Einrichtung einer Anwaltspraxis durch einen Familienangehörigen rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung bei einem Wohnraummietvertrag. So entschied es am heutigen Tage der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in seinem Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 330/11). Der Eigenbedarf des Vermieters zu beruflichen Zwecken sei keinesfalls geringer zu bewerten als zu Wohnzwecken. Dies allein schon aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit.

Im vorliegenden Fall kündigte der Vermieter die Mietwohnung aufgrund von Eigenbedarf, damit seine Frau eine Anwaltskanzlei in den Räumlichkeiten eröffnen kann. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch die beruflichen Interessen von Familienmitgliedern einen Eigenbedarf begründen können. Die von den beklagten Mietern geltend gemachten Härtegründe müssen jedoch noch vom Berufungsgericht (Landgericht Berlin) geprüft werden.  

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