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Mietendeckel tritt am 23.2.2020 in Kraft

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigt Termin


In einer kurzen Mitteilung auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist zu lesen:

„Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. Mietendeckel, wurde am 30.01.2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und wird voraussichtlich am 23.02.2020 in Kraft treten.“

Das Amtsblatt für Berlin, in dem das Gesetz noch veröffentlicht werden muss, soll am Samstag, den 22.02.2020 erscheinen. Somit kann das Gesetz sodann am Folgetag in Kraft treten.

Nachzulesen ist das Amtsblatt für Berlin unter https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/.

Anmerkung:

Das MietenWoG Bln gilt nicht für

  • öffentlich geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung,
  • Wohnung eines anerkannten Trägers der Wohlfahrtspflege,
  • Wohnungen in einem Wohnheim,
  • Neubauwohnungen, die erstmals seit 01.01.2014 bezugsfertig waren und
  • dauerhaft unbewohnbaren und unbewohnten ehemaligen Wohnraum, der mit einem dem Neubau entsprechenden Aufwand zu Wohnzwecken wiederhergestellt wird.


Haben Sie nach dem 18.6.2019 in der Wohnung gewohnt und einer Mieterhöhung nach diesem Stichtag zugestimmt? Oder ist eine Staffel- oder Indexmieterhöhung nach dem 18.6.2019 fällig geworden? Oder haben Sie haben Sie zwischen dem 18.6.2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels einen Mietvertrag abgeschlossen?

Dann sollten Sie jetzt Ihre Ansprüche prüfen lassen!

Sollte der Vermieter gegen die Vorgaben des MietenWoG Bln verstoßen, wäre die überhöhte Miete nicht mehr zu zahlen. Der Mieterschutzbund Berlin e.V. warnt jedoch vor überschnellen Reaktionen und einseitigen Mieteinbehalten! Lassen Sie sich zuvor unbedingt rechtlich beraten!  

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