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Umwandlungsverordnung zeigt Wirkung

Erster Monitoring-Bericht liegt vor


Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilt das Ergebnis zum 1. Monitoring-Bericht für das Jahr 2015 wie folgt mit: Die Genehmigungspflicht zeigt Wirkung. Sowohl die Bilanz für das Jahr 2015 als auch die ersten Auswertungen für das Jahr 2016 belegen, dass sich der Umwandlungsprozess in den sozialen Erhaltungsgebieten deutlich verlangsamt hat. Nach einer kurzfristigen, überproportionalen Steigerung kurz vor Inkrafttreten der neuen Verordnung, konnte eine sukzessive Abnahme der Umwandlung von 2.042 Wohnungen im 1. Quartal auf 787 im 4. Quartal verzeichnet werden. Im Umfeld der Milieuschutzgebiete und in bisher nicht geschützten Gebieten der inneren Stadt schreitet der Prozess dagegen rasant voran. 

"Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig die Umwandlungsverordnung ist. Sie gibt uns die Möglichkeiten auf Entmietungen und kostentreibende Modernisierungen Einfluss zu nehmen und so den dringend benötigten Wohnraum für die Berliner Mieterinnen und Mieter zu erhalten", resümiert Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen. 

Aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben im Baugesetzbuch, mussten die Bezirke in den vergangenen zwei Jahren bestimmte Umwandlungsfälle dennoch weiterhin genehmigen. Im Jahr 2015 betraf das 2.022 Wohnungen in den sozialen Erhaltungsgebieten. 

Das Land Berlin hat daraus bereits Schlussfolgerungen gezogen und im Januar 2017 Bundesratsanträge zur Schärfung der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuchs für Umwandlungen in sozialen Erhaltungsgebieten gestellt. Zudem wird die Festlegung weiterer Gebiete von den Bezirken vorbereitet. Derzeit gibt es 33 soziale Erhaltungsgebiete, in den rund 520.000 Berlinerinnen und Berliner leben und von der Genehmigungspflicht profitieren. 

Die Veröffentlichung des Jahresberichtes 2016 ist für Oktober 2017 geplant.

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