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Neuer Rundfunkbeitrag


Seit dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die alte Rundfunkgebühr ablöst. Bislang richtete sich die Beitragshöhe nach der Art der Rundfunkgeräte (Radio, TV, PC oder internetfähiges Mobiltelefon). Wer über keinerlei Empfangstechnik verfügte, konnte sich von der Gebühr befreien lassen. Mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitrages gibt es diese Unterscheidungen nicht mehr. Ab jetzt zahlen alle Haushalte einen Beitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich - unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind und welcher Art diese sind. 

Für Familien und Wohngemeinschaften bringt diese Neuregelung Erleichterungen. Bislang zahlten alle Familienmitglieder, die über ein eigenes Einkommen verfügten und noch im Haushalt der Eltern lebten, ihren eigenen Beitrag. Jetzt wird pro Haushalt nur noch ein Beitrag erhoben, unabhängig von der Personenzahl, die dort lebt. Gleiches gilt bei Wohngemeinschaften, wo bisher alle Mitglieder zahlen mussten und jetzt nur noch ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro für den gesamten Haushalt fällig wird. 

Behinderte Menschen, die den Vermerk "RF" in ihrem Behindertenausweis haben, sind nun nicht mehr vom Beitrag befreit. Wenn sie einen eigenen Haushalt führen, ist ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 5,99 Euro monatlich zu entrichten. Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder BAföG können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen. Taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe werden ebenfalls befreit.

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