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Umwandlungsverordnung 2020 erlassen

Senat hält an Genehmigungspflicht fest


Da sich das Umwandlungsgeschehen weiter auf einem hohen Niveau befindet, sind die Anwendungsvoraussetzungen für den Neuerlass einer weiteren Umwandlungsverordnung 2020 gegeben. Diese Verordnung tritt nunmehr am 13. März 2020 in Kraft und gilt erneut fünf Jahre.

Im Jahr 2018 wurden in Berlin 12.784 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt. Davon entfielen allein auf die sozialen Erhaltungsgebiete 5.204 Wohnungen bzw. 41 Prozent. Weiterhin besteht ein erhebliches Umwandlungspotenzial in den sozialen Erhaltungsgebieten, welches Ende des Jahres 2018 auf 55 Prozent des Wohnungsbestands der Gebiete beziffert wurde. Gleichzeitig belegen Ergebnisse des seit dem Jahr 2015 laufenden Monitorings zur Anwendung der Umwandlungsverordnung, dass sich die Genehmigungspflicht dämpfend auf das Umwandlungsgeschehen in den sozialen Erhaltungsgebieten auswirkt. So reduzierte sich in den bereits im Jahr 2015 bestehenden sozialen Erhaltungsgebieten die tatsächlich vollzogenen Umwandlungen von 5.163 Wohnungen im Jahr 2015 auf 1.301 Wohnungen im Jahr 2018 bzw. um 75 Prozent.

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