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Vorerst keine weiteren Mieterhöhungen bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften


Im Zuge der Gespräche über eine Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und Wohnungsbaugesellschaften wurde vorerst eine Übereinkunft dahingehend erreicht, dass ab sofort keine weiteren Mieterhöhungen seitens der landeseigenen Wohnungsunternehmen ausgesprochen werden.

Im weiteren Fortgang der Gespräche zur Kooperationsvereinbarung wird dann auch geklärt, in welcher Form und Höhe Mieterhöhungen, die bereits ab dem 01.01.2017 in Kraft getreten sind, unter die Neuregelung fallen. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen erklärten sich bereits jetzt bereit, in gesondert abzustimmenden Fällen Anpassungen rückwirkend vorzunehmen.

Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, dazu wie folgt: "Ich bin erfreut darüber, dass die landeseigenen Gesellschaften einen Weg suchen, damit auch die Mieterhöhungen, die bereits ab 1.1.2017 in Kraft getreten sind, unter die Neuregelungen fallen. Damit werden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschafen mit ihren mehr als 300.000 Wohnungen ihrer Rolle als wichtige Akteure einer sozialen Wohnungspolitik gerecht."

Auch der Senator für Finanzen, Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, begrüßte die Ankündigung der Wohnungsbaugesellschaften: "Die Erklärung der Wohnungsbaugesellschaften ist gut. Faktisch bedeutet sie die Orientierung an zwei Prozent jährlich. Das vergrößert Jahr für Jahr das Segment der preisgünstigen Wohnungen. Das ist ein gutes Signal für die Mieterinnen und Mieter. Gleichzeitig ist die Wirtschaftlichkeit gesichert, da Inflation bzw. Mehrkosten entgolten werden. Die Wohnungsbaugesellschaften können ihr ehrgeiziges Neubauprogramm fortsetzen. Ich freue mich auf die Gespräche der nächsten Wochen."

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