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Anbringung von Fliegengitter gestattet

Wer kennt das nicht: Im Sommer verirren sich Mücken und Fliegen und im Herbst die letzten Wespen und Bienen in die Wohnung. Lösung: Man bringt ein Fliegengitter an, jedoch fand ein Vermieter aus Springe dies nicht so ästhetisch und entfernte die von der Mieterin angebrachten Fliegengitter von den Fenster im Wege der „verbotenen Eigenmacht“.

Die Mieterin bemerkte jedoch schnell, dass ihre Gitter abgenommen wurden und verklagte ihren Vermieter mit der Begründung, einen Anspruch auf Anbringung der Fliegengitter zu haben.

Das Amtsgericht Springe war der gleichen Ansicht und begründete dies damit, dass das Anbringen von Fliegengittern zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre.
Die Vermieterin handelte eigenmächtig und war nicht berechtigt, die Gitter von den Fenstern der Mieterin zu entfernen.
Vor fliegenden Lebewesen ist die Mieterin somit wieder geschützt.

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