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BGH kippt generelles Hunde- und Katzenverbot

Der BGH hat entschieden, dass ein generelles Hunde- und Katzenverbot unzulässig ist.

Die Familie aus Gelsenkirchen mietete bei der Genossenschaft eine Wohnung, dem Mietvertrag war als Anhang eine "zusätzliche Vereinbarung" beigefügt, die die Genossenschaft standardmäßig von Mietern unterschreiben ließ. In dieser zusätzlichen Vereinbarung verpflichteten sich die Mieter "keine Hunde und Katzen zu halten". Hiergegen klagte die Familie. Sie wollten einen kleinen, auf Schulterhöhe 20 cm großen, Hund halten.

Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass eine solche Allgemeine Geschäftsbedingung, wie die der Genossenschaft, die die Haltung von Hunden und Katzen "ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet" unzulässig und die geschlossene Vereinbarung damit unwirksam ist. Nötig sei vielmehr eine "Interessenabwägung im Einzelfall".

Die Unwirksamkeit des generellen Verbots sollte jedoch nicht ausgenutzt werden, vielmehr ermahnte der BGH, sich als Hund- oder Katzenhalter rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn zu verhalten.

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