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Kleinreparaturklausel


Auf welche Gegenstände bezieht sich eine Kleinreparaturklausel?

Grundsätzlich bezieht sie sich nur auf Einrichtungen in der Wohnung, die dem
unmittelbaren und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Dazu zählen
Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz-und Kocheinrich-
tungen.
Zum  Beispiel auch eine  defekte Mischbatterie im Badezimmer.

Die Reparatur an der Gastherme hingegen kann nicht auf den Mieter abgewälzt
werden.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover, zählen auch  Kippriegel am
Fenster  ebenfalls nicht unter die Kleinreparaturklausel.

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