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Mietminderung: Geruch aus der Küche

Welche Rechte hat ein Mieter, wenn es in der Küche zu unangenehmen Gerüchen kommt? Muss er Kosten für die Mängelsuche tragen? Und kann er die Miete mindern?

Die Mieter minderten wegen Geruchsbelästigung in der Küche ihre Miete. Sie beschwerten sich über Käsegeruch und Schweißfüße. Der Vermieter war von der Minderung nicht begeistert und verklagte die Mieter auf Zahlung der einbehaltenen Miete und darüber hinaus auf Erstattung der Kosten für die Ortung des Mangels in Höhe von etwa 370 €.

Das Amtsgericht Suhl teilte die Ansicht der Mieter, dass es sich bei Käse- und Schweißfußgeruch in der Küche um einen Mangel der Mietsache handele. Weshalb der Vermieter der Meinung gewesen sei, die Kosten für die Mangelsuche hätten die Mieter zu tragen, erschloss sich dem Gericht nicht. Vielmehr ist es die Pflicht des Vermieters, die Kosten der Mangelsuche zu übernehmen. Etwas Anderes könnte nur dann gelten, hätten die Mieter den Mangel zu vertreten, was vorliegend aber nicht der Fall gewesen ist.

Die Mieter waren somit berechtigt, ihre Miete um 8 % zu mindern. Ebenso hatten sie nicht die Kosten der Mangelortung zu tragen. Die Klage des Vermieters wurde abgewiesen.

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