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Minderung bei Dachgeschossausbau

Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, ist der Mieter der darunterliegenden Wohnung berechtigt, 33 % der Miete zu mindern.

In einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall wollte eine Mieterin mehr als 37,21 % der Miete aufgrund der mit dem Ausbau des Dachgeschosses einhergehenden Mängel und Beeinträchtigungen kürzen. Das Landgericht gewährte der Mieterin während der Bauarbeiten eine 100 %ige Mietminderung, wies aber auch darauf hin, dass Bauarbeiten an lediglich 40 Stunden in der Woche stattfinden und in der übrigen Zeit die Baustelle ruhe.
Das Gericht berechnete eine Quote für die Bauzeit, einschließlich Wochenenden und Nachtzeiten und sprach darüber hinaus der Mieterin wegen eines Gerüsts, das sich vor ihren Fenstern befand, ein zusätzliches Minderungsrecht aus.

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