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Parabolantennen Teil II

Bereits vor kurzem haben wir über die Installation von Parabolantennen berichtet.

Auch in dem vom Landgericht Wuppertal entschiedenen Fall wurde der Mieter auf andere Wege zum Sehen seines Heimatsprogramm verwiesen. Das Landgericht gab dem Vermieter wiederum recht, dass eine Antenne an der Hausfassade störend sei und er diese nicht hinzunehmen habe.

Der griechische Mieter könnte seine Fernsehprogramme ja auch über das Internet empfangen. Zudem sei über das Breitbandkabelnetz ein öffentlich-rechtlicher griechischer Kanal zu empfangen.

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