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Teppichaustausch wegen starken Rauchens

Mieter einer Wohnung sind verpflichtet, Schadenersatz für die Entfernung des Teppichbodens aufgrund starker Verschmutzung zu leisten, so das Amtsgericht Magdeburg.
Es sei kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache gegeben, wenn die Mieter übermäßig viel rauchen.

Die Vermieterin der Wohnung musste nach dem Auszug der Mieter, nach noch nicht einmal zweijähriger Mietdauer, den vergilbten Teppichboden aus der Wohnung austauschen lassen und begehrte von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz in dieser Höhe.

Das Amtsgericht Magdeburg stellte sich auf die Seite der Vermieterin und begründete die Entscheidung damit, dass ein Vermieter es grundsätzlich hinnehmen muss, dass sich die Mietsache während der Mietzeit verändert und verschlechtert, jedoch nur, wenn die Mietsache vertragsgemäß gebraucht wird.
Dies sei hier nicht der Fall gewesen: Die Nutzungsdauer eines Teppichs schätzte das Gericht auf zehn Jahre, wenn nun der Teppich nach zwei Jahren ausgewechselt werden muss, kann gerade nicht von einem vertragsgemäßen Gebrauch ausgegangen werden und die ehemaligen Mieter der Wohnung wurden zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

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