Die Berliner Mietspiegel ab 2005

Wenn Ihnen eine Mieterhöhung Ihres Vermieters ins Haus "geflattert" kommt, fragen Sie sich, ob dies zulässig ist. Suchen Sie eine neue Wohnung und wollen sich auf dem Wohnungsmarkt über die Mietpreise informieren? Oder stehen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages und wollen das Angebot des Vermieters prüfen?

Prüfen Sie Ihre Miete!

Auch "freie" nicht preisgebundene Wohnungen unterliegen hinsichtlich der Höhe der Miete gesetzlichen Beschränkungen. Eine Mietüberhöhung liegt vor, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete können Sie dem jeweils aktuellen Berliner Mietspiegel entnehmen.

Der Berliner Mietspiegel weist die ortsüblichen Vergleichsmieten für nicht preisgebundene Alt- und Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern in einer für Ost und West gemeinsam geltenden Mietspiegeltabelle aus. Derzeit gilt er für Mehrfamilienhäuser, die bis zum 31.12.2007 bezugsfertig geworden sind. Für weitere Wohnungen, wie zum Beispiel minder ausgestattete Wohnungen, erlangt er insofern Gültigkeit, als für diese Wohnungen im Mietspiegel spezielle Abschläge ausgewiesen sind. Er gilt jedoch nicht für Wohnungen mit Außen-WC, die es nur noch in sehr geringem Umfang gibt. Für Wohnungsbestände, die zwischen 1973 und 1990 (einschließlich "Wendewohnungen") bezugsfertig geworden sind, werden die Mietwerte noch weiterhin getrennt ausgewiesen.

Bei der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels handelt es sich um Aussagen, die vom umfassenden Sachverstand der an der Mietspiegelerstellung beteiligten Experten getragen werden. Die Aussagen in der Orientierungshilfe bestätigen die entsprechenden Aussagen in den bisherigen Berliner Mietspiegeln bzw. wurden fortentwickelt. Die Merkmale der Orientierungshilfe wurden im Rahmen einer gesonderten Untersuchung analysiert.

Lesen Sie zum Umgang mit dem Berliner Mietspiegel unsere weitergehenden Informationen auf Infoblatt Nr. 10 zum Thema "Mietpreis und Mietspiegel".

Den aktuellen Berliner Mietspiegel 2009 erhalten Sie kostenlos in den Geschäftsstellen des Mieterschutzbundes Berlin e.V..

Veröffentlicht ist der Berliner Mietspiegel 2009 im Berliner Amtsblatt vom 24.06.2009 sowie unter www.stadtentwicklung.berlin.de.

   
  Mietrecht-Hotline
0900 - 1 82 92 40
1,69 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mo-Fr 12-14h

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