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Der Klügere liest nach! Mit der Mietrechtsreform 2001 hatte es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe gemacht, das Mietrecht übersichtlicher und verständlicher für die Mieter zu gestalten. Aber auch fast drei Jahre nach In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 ist der ständig wachsende Umfang der Rechtsprechung selbst für den Juristen schwer und für den Laien schlicht nicht überschaubar. Sie wollen einen Mietvertrag schließen? Sie haben Mängel in Ihrer Mietwohnung? Ihre Betriebskostenabrechnung ist unverständlich? Oder haben Sie eine Mieterhöhung erhalten? Wie können Sie Ihren Mietvertrag kündigen? Was tun, wenn Ihr Vermieter kündigt? Zu diesen und vielen anderen Themen bieten wir Ihnen in unserer Reihe „Informationen für Mieter" erste rechtliche Anhaltspunkte. Wir stellen drängende Probleme des Mietrechts auf übersichtlichen Infoblättern verständlich dar. Sie haben ein Problem? Lesen Sie auf unseren Faltblättern juristische Hinweise und praktische Tipps! Wir sensibilisieren Sie für Ihre mietrechtlichen Rechte und Pflichten. Holen Sie sich erste Anregungen und Informationen und kommen Sie in unsere Rechtsberatung! Mitglieder des Mieterschutzbundes Berlin e.V. erhalten die Infoblätter aus der Reihe „Informationen für Mieter" ab sofort kostenlos in allen Geschäftsstellen des Mieterschutzbundes Berlin e.V.. Für Nichtmitglieder erheben wir eine Schutzgebühr von 1,- Euro pro Stück. Die Infoblätter ersetzen keinesfalls eine Rechtsberatung durch die mietrechtlich spezialisierten Anwälte des Mieterschutzbundes Berlin e.V.. Sie können Ihnen lediglich eine kurzen allgemein verständlichen Überblick über die verschiedenen mietrechtlichen Thematiken geben. Unsere Themen: Mietrechtsreform 2001
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Mietrecht-Hotline 0900 - 1 82 92 40 1,69 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mo-Fr 12-14h |
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