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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

14.01.2013 | Asbest in Mietwohnungen

Ist die Erkrankung eines Mieters auf Asbest in der Mietwohnung zurückzuführen, stehen diesem Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Ein entsprechendes Urteil hat das Landgericht Berlin in einer Feststellungsklage gesprochen. Den Anspruch des Mieters hat das Gericht erkannt, allerdings noch keine Schadenshöhe festgelegt, denn im aktuellen Fall geht es um die Kinder des Mieters. Sollten diese zukünftig aufgrund der Asbestbelastung der Mietwohnung erkranken, können sie sich auf das Gerichtsurteil berufen und den Vermieter in die Pflicht nehmen.

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08.01.2013 | Neuer Rundfunkbeitrag

Seit dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die alte Rundfunkgebühr ablöst. Bislang richtete sich die Beitragshöhe nach der Art der Rundfunkgeräte (Radio, TV, PC oder internetfähiges Mobiltelefon). Wer über keinerlei Empfangstechnik verfügte, konnte sich von der Gebühr befreien lassen. Mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitrages gibt es diese Unterscheidungen nicht mehr. Ab jetzt zahlen alle Haushalte einen Beitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich - unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind und welcher Art diese sind. 

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10.12.2012 | Panne bei Strompreiserhöhung

Wie bereits angekündigt, erhöht Vattenfall die Strompreise zum 1. Januar 2013. Bei der Vorankündigung ist dem Stromanbieter jedoch offenbar ein Fehler unterlaufen. Die Ankündigungsfrist für Preisänderungen beträgt sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen Tarife. Zurückgerechnet vom 1. Januar 2013 ist der späteste Tag der Ankündigung der 20. November 2012. Wie jetzt bekannt wurde, haben einige Vattenfall-Kunden jedoch erst nach diesem Datum Benachrichtigungen über die neuen Tarife erhalten. Vattenfall vertritt die Auffassung, dass es für die Rechtzeitigkeit der Ankündigungen genügt, wenn diese das Unternehmen per Post am 19. November verlassen hätten. 

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27.11.2012 | Frist von Nebenkostenabrechnungen beachten

Alle Jahre wieder kommt bei den meisten Mietverhältnissen mit dem Jahresende auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnung. In der Regel läuft der Abrechnungszeitraum vom 1.1. - 31.12. eines Jahres. Danach hat der Vermieter genau zwölf Monate Zeit, um abzurechnen. Seine Abrechnung muss dem Mieter also spätestens am 31.12. des Folgejahres zugehen. Kommt die Abrechnung verspätet, ist der Mieter normalerweise nicht mehr zu Leistung einer Nachzahlung verpflichtet. Nicht nur aus diesem Grund ist es für Mieter ratsam, genau auf die Zustellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung zu achten.   

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