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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

15.05.2012 | BGH zu Betriebskostenvorauszahlungen

Gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann jede Mietvertragspartei nach einer Betriebskostenabrechnung durch Erklärung in Textform eine Apassung der vereinbarten Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen.

Der Bundesgerichtshof hatte am 15.05.2012 zu der Frage zu entscheiden, ob der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist.

 

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09.05.2012 | Zahlungsverzug bei preisgebundenem Wohnraum

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob der Vermieter von preisgebundenem Wohnraum im Faller einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen kann. Diese in § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB geregelte "Wartefrist" gilt direkt lediglich bei preisfreiem Wohnraum. Eine vergleichbare Vorschrift für preisgebundenen Wohnraum gibt es nicht. 

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