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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

16.02.2015 | Berlin braucht mehr Wohnraum

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, zu den neuen Zahlen des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg, das einen Bevölkerungszuwachs für Berlin im letzten Jahr von 44.700 Menschen ermittelt hat:

"Die aktuellen Zahlen des Amts für Statistik bestätigen unsere Erwartungen und unterstreichen die Notwendigkeit, zügig mehr Wohnungen zu bauen. Im letzten Jahr sind rund 10.000 neue Wohnungen entstanden. ... "

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13.02.2015 | Urinieren: Bitte im Sitzen

Es klingt absurd, aber tatsächlich hatte das Amtsgericht Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob ein Mieter im Stehen urinieren darf. Hintergrund des Streits waren Schadenersatzansprüche des Vermieters in Höhe von 1.900 € wegen einer Verätzung des Badfußbodens.

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11.02.2015 | Kündigung: Untervermietung der Wohnung über airbnb

Bereits im November 2014 hatte das Landgericht Berlin darüber entschieden, dass die Untervermietung einer Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen kann (wir berichteten). Nun gibt es eine weitere Entscheidung ... 

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04.02.2015 | Winterdienst: Hobelspäne reicht nicht aus

Eine 1954 geborene Frau rutschte Anfang des Jahres 2011 auf einem Gehweg aus. Sie brach sich den Oberarm und musste anschließend operiert werden.
Grund war der stark vereiste Bürgersteig vor einem Wohnhauses. Mieterin und Eigentümer waren sich einig: Sie sind ihrer Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes nachgekommen. Im Laufe des Verfahrens stellte sich jedoch heraus, dass der Gehweg nur mit Hobelspäne gestreut wurde. Das Oberlandesgericht Hamm hatte nun zu entscheiden, ob Mieterin und Eigentümer ihrer Streupflicht wirklich ausreichend nachgekommen sind.

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