Sie sind hier: Mieterschutzbund Berlin Mieterbund Mietverein für Mietrecht und Mieterhilfe

Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

27.03.2015 | Mietpreisbremse: Letzte Hürde genommen

Der Bundesrat hat heute die Mietpreisbremse beschlossen. Nachdem bereits Anfang März der Bundestag die Mietpreisbremse abgesegnet hatte, hat das Mietrechtsnovellierungsgesetz nun auch seine letzte Hürde genommen. Ab Mitte des Jahres 2015 soll es in Kraft treten. Die Umsetzung ist dann Ländersache. ...

> weiterlesen …

26.03.2015 | App: Berliner Verwaltung bietet nun App an

Zugegeben: Diese Meldung hat nicht viel mit Mietrecht zu tun, allerdings wollen wir nicht versäumen, Sie auf diesen Dienst aufmerksam zu machen.
Wo bekomme ich einen neuen Personalausweis? Wie melde ich ein Gewerbe an?, Welche Unterlagen benötige ich?, Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?, Wie und wo kann ich einen Termin vereinbaren? – Diese und viele weitere Fragen beantwortet jetzt rund um die Uhr und unterwegs auch eine spezielle App für Smartphones.

> weiterlesen …

20.03.2015 | Schönheitsreparaturen: Mieterfreundliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes

Der Bundesgerichtshofs hat sich am 18.03.2015 in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt und mieterfreundliche Entscheidungen getroffen. Dabei hat er seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 1987 aufgegeben und zwar, dass die Schönheitsreparaturen auch bei einer zu Mietbeginn dem Mieter unrenoviert überlassenen Wohnung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Mieter übertragen werden können. ...

> weiterlesen …

12.03.2015 | Elektroschrott soll nicht mehr im Hausmüll landen

Verbraucher können künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen. Der Handel ist verpflichtet, beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Kabinett beschlossen. So will die Regierung die Umwelt schützen und knappe Ressourcen schonen.

Ein alter und kaputter Fön oder Toaster enthält noch brauchbare Stoffe wie Metalle und gehört deshalb nicht auf den Müll. Die Bundesregierung hat das Elektronikgerätegesetz überarbeitet und einer europäischen Richtlinie angepasst. "Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt", betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

> weiterlesen …

Vorstand | Sitemap | Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen