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Berliner Mietspiegel


Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Der Berliner Mietspiegel 2021 wurde am 6. Mai 2021 veröffentlicht. 

Ausgangspunkt für den Index-Mietspiegel 2021 ist der Berliner Mietspiegel 2019, für den eine umfangreiche Erhebung von Miet- und Ausstattungsdaten von September bis Dezember 2018 stattfand. Der Stichtag, zu dem die Mieten erhoben wurden, war der 1. September 2018 – die erhobenen Daten sind also noch nicht durch den Mietendeckel beeinflusst worden. Zur Bestimmung der Marktentwicklung ist demnach die Entwicklung des Preisindex zwischen September 2018 und September 2020 (gemäß Zweijahresfrist BGB = derselbe Monat zwei Jahre später) zugrunde zu legen. Die entsprechenden Werte betragen für September 2018 104,7 und für September 2020 105,8. Es ergibt sich ein Anstieg von gerundet 1,1 %. Alle Werte der Mietspiegeltabelle werden entsprechend mit dem Faktor 1,011 multipliziert. Dies bezieht sich einheitlich auf den Mittelwert, die untere und obere Spanne sowie auch auf die berechneten Abschläge für minderausgestattete Wohnungen.

Handhabung des Mietspiegels


Der Berliner Mietspiegel soll für alle Mieter lesbar und verständlich sein. Er besteht nicht nur aus

  • Mietspiegeltabelle,
  • Sondermerkmalen und
  • Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung,


sondern vor allem aus vielen Erklärungen sowie Beispielen für den einfacheren Gebrauch.

Der Mietspiegel erklärt sich in seiner Anwendung von selbst: Schließlich handelt es sich gemäß § 558c BGB um eine „
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete“, auf die als Begründung für eine Mieterhöhung gemäß § 558a BGB Bezug genommen wird. Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung gemäß aktuellem Mietspiegel, hat der Mieter die Möglichkeit, die Berechtigung dieser Mieterhöhung anhand des Mietspiegels zu überprüfen.

Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel


Herausgegeben wird der Berliner Mietspiegel von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

An seiner Erarbeitung sind neben den Mitarbeitern der Senatsverwaltung auch Interessenvertreter der Vermieter und Mieter beteiligt. Der Mieterschutzbund Berlin e.V. vertritt in der Arbeitsgemeinschaft Mieterinteressen.


Zusätzliche beratende Funktion übernehmen zum Beispiel

  • Gutachter für Grundstückswerte,
  • Sachverständige für Mieten,
  • Grundstücke und Gebäude,
  • der Berliner Datenschutzbeauftragte,
  • das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg


In regelmäßigen Abständen trifft sich die aus den oben genannten Vertretern bestehende "Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel" und berät beziehungsweise diskutiert den zu erstellenden Mietspiegel.

Qualifizierter Mietspiegel


Beim Berliner Mietspiegel 2021 handelt es sich um einen „qualifizierten“ Mietspiegel, der gemäß § 558d BGB „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und … anerkannt worden ist.“. Alle zwei Jahre wird der qualifizierte Mietspiegel der aktuellen Marktentwicklung angepasst. Auf der Basis von Stichproben beziehungsweise anhand der Entwicklung des Preisindexes der Bundesrepublik geht die Erstellung vonstatten.


Bei der aktuellen Ausgabe handelt es sich nicht um eine Fortschreibung des Mietspiegels 2019 auf oben genannter Grundlage. 
Alle vier Jahre muss der qualifizierte Mietspiegel auf Basis aktuell erhobener Daten neu erstellt werden. In Berlin ist dies nun für den neuen Mietspiegel 2023 erforderlich.

Mieterhöhungen


Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf sich die Miete nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen, die sogenannte "Kappungsgrenze".


Das Land Berlin allerdings profitiert von einer Ausnahme dieser Regelung: Wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen zu angemessenen Bedingungen in einem Ballungsraum gefährdet ist, darf die Miete um 15 % erhöht werden. Die Länder werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils maximal fünf Jahren zu bestimmen. Eine solche Kappungsgrenzen-Verordnung gilt in Berlin.

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