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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

19.09.2017 | Mietpreisbremse verfassungswidrig

Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hält die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über die sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für verfassungswidrig. In einem Hinweisbeschluss vom 14. September 2017 hat das Landgericht ausführlich seine Rechtsansicht begründet und zunächst mitgeteilt, dass es beabsichtige, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die genannte Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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19.05.2017 | Mieterschutzbund zu Berliner Mietspiegel 2017

Der Mieterschutzbund Berlin hat in der Arbeitsgruppe Mietspiegel bei der Erstellung des Berliner Mietspiegels 2017 auf Mieterseite mitgewirkt und ihn auch anerkannt. Der Mietspiegel 2017 weist teilweise horrende Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus, angesichts dessen der Mieterschutzbund Berlin überlegt hat, ob der Mietspiegel von ihm noch mitgetragen werden kann. 

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19.05.2017 | Berliner Mietspiegel 2017 seit heute in Kraft

Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, hat heute auf einer Pressekonferenz den neuen Berliner Mietspiegel 2017 und die Berliner Betriebskostenübersicht vorgestellt. Erwartungsgemäß weist der Mietspiegel 2017 einen deutlichen Anstieg der Nettokaltmieten als Ausdruck der großen Wohnungsnachfrage in Berlin aus.


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25.04.2017 | Widerruf der Zustimmung zur Mieterhöhung

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung wurde auf zwei Entscheidungen des LG Berlin hingewiesen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob die Vorschriften des Verbraucherschutzes zugunsten des Mieters – mit dem Recht, eine abgegebene Erklärung zu widerrufen - auch anzuwenden sind, wenn der Mieters einer Mieterhöhung im Rahmen eines bestehenden Mietvertrages zugestimmt hat. In beiden Rechtsstreitigkeiten verloren die Mieter im Ergebnis, da ihr jeweiliger später erklärter Widerruf nicht wirksam gewesen sei.

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