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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

07.02.2017 | Betriebskostennachforderungen bei verspäteter WEG-Abrechnung

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter einer Eigentumswohnung, auch noch nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung über die Betriebskosten eine Nachforderung geltend machen kann, wenn der WEG-Verwalter verspätet abgerechnet hat.

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07.02.2017 | Vorerst keine weiteren Mieterhöhungen bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften

In einer Pressemitteilung haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bekannt gegeben, dass vorerst, das heisst bis zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Senat, keine weiteren Mieterhöhungen ausgesprochen werden sollen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Vorstände und Geschäftsführer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit den Senatoren für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen getroffen.

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30.01.2017 | Modernisierung denkmalgeschützter Kleinhausanlage

Der Mieter einer denkmalgeschützten Berliner Kleinhausanlage muss umfangreiche Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen des Vermieters nicht dulden. Mieter derartiger besonderer Wohnanlagen müssen laut Mietvertrag nur "notwendige" Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hinnehmen. Das hat das Landgericht Berlin jetzt entschieden.

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24.01.2017 | Senat setzt planmäßige Mieterhöhungen aus

Wie die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher jetzt bekannt gab, hat sie die Investitionsbank Berlin (IBB) als zuständige Förderbank beauftragt, die im Sozialen Wohnungsbau zum 1. April jährlich erfolgende Erhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten um 0,1278 €/m² Wohnfläche/monatlich in 2017 für ein Jahr auszusetzen.

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