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Abfrageservice der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung


Bei einem qualifizierten Mietspiegel ermittelt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung alle zwei Jahre die am Ort üblichen Entgelte für vergleichbare Wohnungen neu. Sie orientiert sich dabei am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

“Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde (...) für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder (...) geändert worden sind.” § 558 Abs. 2 BGB

Zu einem Stichtag finden die Mietspiegel-Erhebungen statt. Ermittelt werden die Nettokaltmieten, die zu diesem Zeitpunkt gezahlt wurden. Rund 9.300 Daten von Mietern und Vermietern werden dabei ausgewertet.

Im Mittelpunkt stehen die im Gesetz genannten fünf Merkmale

  • Art des Gebäudes/der Wohnung,
  • Größe,
  • Ausstattung,
  • Beschaffenheit und
  • Lage.


Wohnungen, die anhand dieser Kriterien vergleichbar sind, werden bestimmten Feldern der Mietspiegeltabelle zugeordnet.

Beim Berliner Mietspiegel 2023 handelt es sich allerdings "nur" um einen einfachen Mietspiegel. Das bedeutet, dass eine Datenerhebung nicht stattgefunden hat. Vielmehr wurden die Tabellenwerte des Mietspiegels 2021 mit einem Index von 5,4 Prozent erhöht. Hintergrund dieser Vorgehensweise war ein rechtshängiges Vergabeverfahren, welches das Kammergericht erst im Oktober 2022 zu Gunsten des Landes Berlin entschied. So verblieb kaum Zeit, um die Datenerhebung bis zum Frühjahr 2023 zu ermöglichen.

Im Mietspiegel 2023 gibt es 90 Felder. Neben einem Mittelwert für eine durchschnittlich ausgestattete Wohnung bietet jedes Mietspiegelfeld einen “Von-bis-Bereich” für die Entgelte für den Fall, dass noch weitere Qualitätsmerkmale in die Bewertung einfließen. So ergibt sich für jeden Wohnungstyp die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat einen Abfrageservice zur Verfügung gestellt, der sowohl von Mietern als auch Vermietern genutzt wird:

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