Abfrageservice der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ermittelt alle zwei Jahre die am Ort üblichen Entgelte für vergleichbare Wohnungen neu. Sie orientiert sich dabei am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
“Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde (...) für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder (...) geändert worden sind.” § 558 Abs. 2 BGB
Zu einem Stichtag finden die Mietspiegel-Erhebungen statt. Ermittelt werden die Nettokaltmieten, die zu diesem Zeitpunkt gezahlt wurden. Rund 9.300 Daten von Mietern und Vermietern werden dabei ausgewertet.
Im Mittelpunkt stehen die im Gesetz genannten fünf Merkmale
- Art des Gebäudes/der Wohnung,
- Größe,
- Ausstattung,
- Beschaffenheit und
- Lage.
Wohnungen, die anhand dieser Kriterien vergleichbar sind, werden bestimmten Feldern der Mietspiegeltabelle zugeordnet. Im Mietspiegel 2021 gibt es 90 Felder. Neben einem Mittelwert für eine durchschnittlich ausgestattete Wohnung bietet jedes Mietspiegelfeld einen “Von-bis-Bereich” für die Entgelte für den Fall, dass noch weitere Qualitätsmerkmale in die Bewertung einfließen. So ergibt sich für jeden Wohnungstyp die ortsübliche Vergleichsmiete.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat einen Abfrageservice zur Verfügung gestellt, der sowohl von Mietern als auch Vermietern genutzt wird: