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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

03.06.2015 | Wohnflächenberechnung: Gehört eine Terrasse zur Wohnfläche?

Die Bestimmungen zur Ermittlung der Wohnfläche finden sich in der Wohnflächenverordnung. Nach den Vorschriften dieser Verordnung werden Balkone, Loggien, Wintergärten, Terrassen, etc. mit einem Viertel, maximal zur Hälfte bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt. 
Vor dem Landgericht Landau/Pfalz stritten MIeter und Vermieter darüber, wie eine Terrasse beschaffen sein muss, damit sie als Wohnfläche zu werten ist.  

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01.06.2015 | Mietpreisbremse tritt heute in Kraft

Ab heute tritt die Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet in Kraft. Vermieter dürfen nun bei Neuvermietung einer nicht preisgebundenen Wohnung die Miete nur noch um bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Miete erhöhen. Zudem gilt ab heute das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. 
Überraschend ist, dass Berlin bislang das einzige Bundesland ist, in dem die Mietpreisbremse heute in Kraft tritt. 

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01.06.2015 | Bundesverfassungsgericht: einstweilige Anordnung gegen Bestellerprinzip

Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche eine einstweilige Anordnung gegen das am heutigen Tage in Kraft tretende "Bestellerprinzip" abgewiesen. 
Ab dem 01.06.2015 zahlt künftig derjenige den Makler, der ihn auch beauftragt hat. Makler fürchten nun um ihre Existenz, weshalb zwei Makler den Erlass der einstweiligen Anordnung begehrten. 

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18.05.2015 | Berliner Mietspiegel 2015 in Pressekonferenz vorgestellt

In einer Pressekonferenz am 18.05.2015 hat der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, den Berliner Mietspiegel 2015 vorgestellt. Die Daten zum Mietspiegel, der eine Fortschreibung des Berliner Mietspiegels 2013 darstellt, wurden zum Stichtag 01.09.2014 erhoben. Der Mietspiegel ist auf alle Mieterhöhungsverlangen anwendbar, die nach diesem Stichtag zugegangen sind.

An der Erstellung des Mietspiegels haben neben einem Mietensachverständigen und verschiedenen Behörden jeweils drei Mieter- und Vermieterverbände mitgewirkt. Als qualifizierten Mietspiegel, also als einen Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde, haben den Mietspiegel jedoch lediglich die ...

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