Sie sind hier: Mieterschutzbund Berlin Mieterbund Mietverein für Mietrecht und Mieterhilfe

Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

14.01.2015 | Wohnen in Berlin: Aufstellungsverfahren soll beschleunigt werden

Der Senat will das Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne beschleunigen. Er hat dazu am 16.12.2014 auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

> weiterlesen …

12.01.2015 | Klausurtagung des Berliner Senats: Umwandlungsverbot in Eigentumswohnungen

Seit dem 11.12.2014 ist Michael Müller Regierender Bürgermeister Berlins. Nun hat er als Regierender Bürgermeister am 08.01.2015 eine zwölf stündige Klausur geleitet – fast ohne Unterbrechung wurde beraten. Erst kurz nach halb zehn am Abend traten Müller und der Senator für Inneres und Sport, Frank Henkel, im Berliner Rathaus vor die Presse und berichteten über die Ergebnisse der Sitzung. Der Titel des vierseitigen Ergebnispapiers: Ein starkes Berlin gestalten.

> weiterlesen …

08.01.2015 | Wann kommt die Mietpreisbremse?

Die Zeit der Rückblicke auf das Jahr 2014 ist vorbei, nun beschäftigen wir uns schon mit den Neuerungen des Jahres 2015. Schlagworte sind insbesondere: Mindestlohn, Portoerhöhung und natürlich die Mietpreisbremse.
Seit dem 1. Januar gilt der Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde, ebenso verlangt die Deutsche Post statt 60 Ct. für einen Standardbrief nun 62 Ct., aber die Mietpreisbremse ist noch nicht da. Oder?

> weiterlesen …

05.01.2015 | Wohnungsleerstand: Erhöhte Kosten durch Warmwasseraufbereitung

Der Bundesgerichtshof hat sich am 10.12.2014 in einer Entscheidung mit der Umlage von Warmwasserkosten auf den Mieter im Falle eines hohen Wohnungsleerstands in einem Mehrfamilienhaus beschäftigt.
Die Klägerin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, hatte der Beklagten eine Wohnung in einem 28-Familien-Haus in Frankfurt (Oder) vermietet. Da das Haus im Rahmen der Stadtplanung abgerissen werden sollte, waren Ende 2011 nur noch wenige Wohnungen belegt. Der erhebliche Wohnungsleerstand hatte zur Folge, dass die für eine große Leistung und viele Wohnungen ausgelegte Heizungs- und Warmwasseranlage gemessen an dem geringen Verbrauch der wenigen verbliebenen Mieter nicht mehr kostengünstig arbeitete.

> weiterlesen …

Vorstand | Sitemap | Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen