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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

29.12.2014 | Ausschütteln von Decken auf dem Balkon

Wer kennt es nicht: Man macht es sich auf der Couch gemütlich, kuschelt sich in eine Decke, schaut Fernsehen oder liest ein Buch und knabbert dabei eine kleine Leckerei. Anschließend stellt man fest, dass nicht alles im Mund, sondern auf der Decke gelandet ist. Man geht also auf den Balkon oder öffnet ein Fenster zum Ausschütteln der Krümmel.
Der Nachbar, der unterhalb der Wohnung des Deckenausschüttlers lebt, beschwerte sich. Nun musste also das Amtsgericht München entscheiden. 

Der Nachbar rügte, dass nicht nur Staub ausgeschüttelt wurde, sondern auch Gegenstände: Hundeknochen, Zahnstocher und Slipeinlagen fielen aus der Decke und trafen im Hof eine Besucherin des Hauses. 

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22.12.2014 | Zu viele Hunde in einer Mietwohnung

Bereits in diesem Jahr hatte sich der Bundesgerichtshof zur Frage der Hundehaltung in einer Mietwohnung geäußert. Zwischen Mieter und Vermieter bestand Streit darüber, ob die Untersagung von Hunde- und Katzenhaltung generell in einer Mietvertragsklausel untersagt werden dürfte. Dies verneinte der Bundesgerichtshof: Mieter könnten also - auch trotz Verbot der Hundehaltung - einen Vierbeiner in ihrer Wohnung halten.

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17.12.2014 | Neubau für mittlere und untere Einkommensschichten forcieren

In der vergangenen Woche trafen sich die Teilnehmenden des Forums Wohnen zum zweiten Mal unter der Leitung von Staatssekretär Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup. Thema der Sitzung war der Mietwohnungsneubau für mittlere und untere Einkommensschichten.
Staatssekretär Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup: "Das gegenwärtige Angebot im Wohnungsneubau bedient zu einem überwiegenden Teil das höherpreisige Marktsegment."

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15.12.2014 | Wohnungsbrand: Vermieter muss für Schaden aufkommen

Der Bundesgerichtshof hat sich am 19.11.2014 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.

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