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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

28.12.2016 | Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zu Eigenbedarfskündigung

Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und ändert seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht eines Vermieters

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit zwei grundlegenden und für die Praxis bedeutsamen Fragen im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen im Wohnraummietrecht beschäftigt.

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15.11.2016 | Räumung einer dementen 97-jährigen Mieterin


Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben können, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB* trotz einer erheblichen Pflichtverletzung des Mieters nicht gegeben ist.

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05.10.2016 | Erstes Urteil zur "Mietpreisbremse"


Die Abteilung 2 des Amtsgerichts Lichtenberg hat in einem am 28. September 2016 verkündeten Urteil die Vorschriften über die sogenannte Mietpreisbremse angewandt und eine Vermieterin zur Rückzahlung von überhöhter Miete verurteilt. Damit liegt – soweit ersichtlich – erstmals ein Berliner Urteil vor, in dem es um Mietschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt geht.

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21.09.2016 | Schlechte Bonität: Vermieter darf neuen WG-Bewohner ablehnen


Wohngemeinschaften sind in der Regel nicht auf Dauer angelegt. Daher kommt es hin und wieder zu dem Anliegen der Bewohner, einzelne Mieter auszutauschen. Der Vermieter darf einen neuen WG-Mitbewohner allerdings aus wichtigem Grund ablehnen. Das Landgericht Berlin hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung - 65 S 314/15 - festgestellt, dass die finanzielle Situation eines Mitbewohners ein solcher Grund sein kann.


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