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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

 

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 37.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

22.06.2015 | AV-Wohnen: Gelder werden ab Juli erhöht

Der Senat hat in der vergangenen Woche auf Vorlage des Senators für Gesundheit und Soziales Mario Czaja die Neufassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) endgültig beschlossen.
Der Rat der Bürgermeister hatte zuvor der Vorlage ohne Änderungen zugestimmt. Sozialsenator Mario Czaja: „Mit der heute beschlossenen neuen AV-Wohnen konnten wir den eben erschienen Berliner Mietspiegel 2015 berücksichtigen. Damit enthalten die Richtwerte für angemessene Mieten noch einmal höhere Nettokaltmieten und höhrere Betriebskosten pro qm als in der im März 2015 vorgelegten Fassung. ..."

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18.06.2015 | Rauchmelder: Duldungspflicht der Mieter

Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Tage zwei Urteile des Landgerichts Halle bestätigt, in denen es um die Frage ging, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. ... 

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10.06.2015 | Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren.

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05.06.2015 | Landgericht Berlin erkennt Berliner Mietspiegel 2013 als qualifizierten Mietspiegel an

Auf großes Interesse in der Öffentlichkeit ist das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.05.2015, Aktenzeichen: 235 C 133/13 gestoßen, das den Berliner Mietspiegel 2013 die Qualifiziertheit abgesprochen hat. Weitgehend entzogen war der öffentlichen Wahrnehmung, dass es zuvor bereits mindestens fünf Urteile des Amtsgericht Charlottenburg gab, die den Berliner Mietspiegel 2013 als qualifiziert bestätigt haben. Auch vorher war bereits das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.04.2015, Aktenzeichen: 18 S 411/13 verkündet worden, das ebenfalls den Berliner Mietspiegel 2013 zum Gegenstand hatte und diesen als qualifiziert angesehen hat.

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